FÖRDERPROGRAMM · SCHLESWIG-HOLSTEIN
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung einfach erklärt.
Das Land Schleswig-Holstein fördert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Finanziert wird aus EFRE-Mitteln oder der Gemeinschaftsaufgabe GRW, gebündelt im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027.
Kurz gesagt
- Träger
- Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- Art
- Zuschuss
- Höhe laut Quelle
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss, Quote nach Modul und Unternehmensgröße: Modul A (Errichtung/Erweiterung Betriebsstätte) und Modul B (touristische Beherbergung/Neubau) kleine Unternehmen bis 20 Prozent, mittlere Unternehmen bis 10 Prozent (im C-Fördergebiet bei Erfüllung der STEP-Kriterien +5 Prozentpunkte), Mindestinvestition 250.000 Euro, maximal 100.000 Euro Zuschuss; Modul C (Modernisierung Beherbergung) kleine Unternehmen bis 25 Prozent (C-Gebiet) bzw. bis 20 Prozent (D-Gebiet), mittlere Unternehmen bis 15 Prozent bzw. 10 Prozent, Mindestinvestition 50.000 Euro, maximal 100.000 Euro Zuschuss; Bonusmodule D (Umweltschutz), E (Energieeffizienz) und F (Erneuerbare Energien) bis 40 Prozent bei kleinen und bis 30 Prozent bei mittleren Unternehmen, Mindestinvestition 40.000 Euro.
- Status
- offen
- EFRE-finanziert
- ja
- Stand
- September 2026
Was gefördert wird
Förderfähig
- ✓Anlageinvestitionen in Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten
- ✓Neubau und Modernisierung im Beherbergungsgewerbe (touristische Vorhaben nur in Orten mit touristischer Bedeutung)
- ✓Umweltschutzmaßnahmen über gesetzliche Standards hinaus
- ✓Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- ✓Investitionen in erneuerbare Energien
Nicht förderfähig
- ✓Großunternehmen sowie öffentliche Institutionen und Privatpersonen
- ✓ausgeschlossene Branchen (u. a. Gastronomie, Einzelhandel, Verkehrssektor)
Voraussetzungen
- ✓Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach EU-KMU-Definition; Großunternehmen sind ausgeschlossen
- ✓Betriebsstätte in Schleswig-Holstein; bei GRW-Finanzierung in einem ausgewiesenen C- oder D-Fördergebiet
- ✓Schaffung bzw. Sicherung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze (bei Errichtung/Neugründung mindestens zwei zusätzliche Vollzeit-Dauerarbeitsplätze, über fünf Jahre zu halten)
- ✓Erreichen der modulabhängigen Mindestinvestition
- ✓Antrag vor Vorhabenbeginn
Ablauf Schritt für Schritt
In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.
SCHRITT 1
Kostenlose Beratung durch die IB
Kostenlose Beratung durch die IB.SH-Förderlotsen, Vorstellung der Idee über das Kontaktformular
SCHRITT 2
Antrag vor Vorhabenbeginn online über das Serviceportal des Landes ste
Antrag vor Vorhabenbeginn online über das Serviceportal des Landes stellen
SCHRITT 3
Vorhabenbeginn erst nach Bewilligung bzw
Vorhabenbeginn erst nach Bewilligung bzw. nach schriftlicher Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns
SCHRITT 4
Umsetzung der Investition und Nachweis der Schaffung oder Sicherung de
Umsetzung der Investition und Nachweis der Schaffung oder Sicherung der Arbeitsplätze
SCHRITT 5
Erstattungsantrag jährlich spätestens zum 5
Erstattungsantrag jährlich spätestens zum 5. November einreichen (Fehlanzeige bei fehlenden Ausgaben bis 30. September)
SCHRITT 6
Prüfung durch die IB
Prüfung durch die IB.SH und Auszahlung des Zuschusses
Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet
Das Programm ist eine Investitionsförderung für Anlageinvestitionen in Betriebsstätten, Umweltschutz und Energie; reine KI-Software- oder Digitalisierungsvorhaben werden in den offiziellen Quellen nicht als eigener Fördergegenstand genannt. Ob KI-Anwendungen im Rahmen einer förderfähigen Anlageinvestition anerkannt werden, ist aus den öffentlichen Quellen nicht eindeutig und sollte vorab mit der IB.SH geklärt werden.
Woran Anträge scheitern
- ✓Mit dem Vorhaben vor Antragstellung oder ohne genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginn beginnen
- ✓Mindestinvestition des jeweiligen Moduls nicht erreichen
- ✓Betriebsstätte liegt außerhalb des zulässigen Fördergebiets oder Unternehmen überschreitet die KMU-Schwelle
UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI
Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI
Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.
PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.
Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.
Häufige Fragen
Wer kann die einzelbetriebliche Investitionsförderung in Schleswig-Holstein beantragen?+
Wie hoch ist der Zuschuss?+
Kann ich vor der Bewilligung mit der Investition beginnen?+
Wo stelle ich den Antrag?+
Wer hilft beim Antrag für Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung?+
Quellen
Stand September 2026. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen der Förderstelle.
- https://www.ib-sh.de/produkt/lpw21-27-einzelbetriebliche-investitionsfoerderung/
- https://www.ib-sh.de/infoseite/faq-lpw-2021-bis-2027-einzelbetriebliche-investitionsfoerderung/
- https://www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027/
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/lpw-21-27einzelbetriebliche-investition-efre.html
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/lpw-21-27-einzelbetriebliche-investition-grw.html
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