FÖRDERPROGRAMM · SCHLESWIG-HOLSTEIN

Förderung von betrieblichen Innovationen, Modul 1 Prozess- und Organisationsinnovationen einfach erklärt.

Gefördert werden Vorhaben mit tiefgreifenden Veränderungen in Prozess- oder Organisationsstrukturen, etwa neue oder wesentlich verbesserte Methoden für Produktion und Dienstleistung sowie neue Organisationsmethoden. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Landesprogramm Wirtschaft 2021 bis 2027 mit EFRE-Kofinanzierung.

Kurz gesagt

Träger
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Art
Zuschuss
Höhe laut Quelle
siehe Quelle
Status
offen
EFRE-finanziert
ja
Stand
September 2026

Was gefördert wird

Förderfähig

  • ✓Instrumente und Ausrüstung über AfA, Miete, Leasing oder Nutzungsentgelte, auch Software as a Service
  • ✓Prozessunterstützende IT-Lösungen aus Hardware und Software sowie technische Lösungen und Schnittstellen
  • ✓Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Leistungen qualifizierter externer Dienstleister
  • ✓Auftragsforschung sowie direkt oder in Lizenz von Dritten erworbene Patente und Wissen
  • ✓Personalkosten, pauschal mit 20 Prozent der förderfähigen direkten Kosten für Instrumente, Ausrüstung und Dienstleistungen
  • ✓Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal, soweit für die Innovation erforderlich

Nicht förderfähig

  • ✓Reine Updates bestehender Softwarelösungen
  • ✓Standardausstattungen und einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen wie PC, Bildschirm, Laptop, Tablet und Smartphone
  • ✓Wertverlust bereits vorhandener Instrumente und Ausrüstung
  • ✓Übliche Dienstleistungen wie Steuerberatung, Rechtsberatung oder Werbung

Voraussetzungen

  • ✓Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, in Modul 1 ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Anhang I der AGVO
  • ✓Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, das Vorhaben ist in Schleswig-Holstein durchzuführen
  • ✓Ausreichend hoher Innovationsgrad des Vorhabens (unverzichtbare Voraussetzung)
  • ✓Gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens
  • ✓Erforderliches Mindest-Projektvolumen: Die offiziellen Quellen weichen ab, die WTSH-Programmseite nennt ein zuwendungsfähiges Projektvolumen von mindestens 100.000 Euro, die Richtlinie vom 1.12.2023 (Ziffer 5.1) nennt, dass die zuwendungsfähigen Kosten 60.000 Euro nicht unterschreiten sollen; im Einzelfall bei der WTSH zu klären

Ablauf Schritt für Schritt

In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.

SCHRITT 1

Vorhaben und Kostenplanung ausarbeiten, Innovationsgrad und wirtschaft

Vorhaben und Kostenplanung ausarbeiten, Innovationsgrad und wirtschaftliche Bedeutung darstellen

SCHRITT 2

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, bereits begonnene Projekte we

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert

SCHRITT 3

Ab einem Auftragswert von 50

Ab einem Auftragswert von 50.000 Euro netto grundsätzlich mindestens drei vergleichbare Angebote einholen

SCHRITT 4

Digitale Antragstellung über das Serviceportal des Landes mit Servicek

Digitale Antragstellung über das Serviceportal des Landes mit Servicekonto Business und Elster-Organisationszertifikat

SCHRITT 5

Prüfung und Bewilligung durch die WTSH als Bewilligungsbehörde, danach

Prüfung und Bewilligung durch die WTSH als Bewilligungsbehörde, danach Umsetzung des Vorhabens

SCHRITT 6

Erstattungs- und Verwendungsnachweis einreichen, Auszahlung des Zuschu

Erstattungs- und Verwendungsnachweis einreichen, Auszahlung des Zuschusses nach dem Ausgabenerstattungsprinzip

Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet

Die Richtlinie nennt KI nicht ausdrücklich. KI-gestützte Vorhaben wie Prozessautomatisierung oder Dokumentenauswertung können unter die förderfähige Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Methoden und prozessunterstützender IT-Lösungen fallen, sofern ein ausreichend hoher Innovationsgrad vorliegt und es sich nicht um ein reines Software-Update handelt. Die Einordnung im Einzelfall ist bei der WTSH zu klären.

Woran Anträge scheitern

  • ✓Mit dem Vorhaben vor der Antragstellung beginnen, dann ist keine Förderung mehr möglich
  • ✓Das erforderliche Mindest-Projektvolumen unterschreiten (laut WTSH-Programmseite mindestens 100.000 Euro) oder reine Software-Updates und Standardgeräte einplanen
  • ✓Zu geringer Innovationsgrad, weil nur routinemäßige Änderungen an bestehenden Prozessen vorgesehen sind

UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI

Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI

Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Förderung von betrieblichen Innovationen, Modul 1 Prozess- und Organisationsinnovationen nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.

PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.

Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung bei BIF Modul 1?+
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Kosten. Die offiziellen Quellen weichen bei der Höhe voneinander ab: Die WTSH-Programmseite nennt bis zu 40 Prozent bei einem Projektvolumen von mindestens 100.000 Euro, die Richtlinie vom 1. Dezember 2023 (Ziffer 5.2) nennt bis zu 50 Prozent bei zuwendungsfähigen Kosten von mindestens 60.000 Euro. Die genaue Förderhöhe ist vor Antragstellung bei der WTSH zu klären.
Wer kann BIF Modul 1 beantragen?+
Antragsberechtigt sind in Modul 1 ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Das Vorhaben ist in Schleswig-Holstein durchzuführen.
Was wird bei Prozess- und Organisationsinnovationen gefördert?+
Gefördert werden Instrumente und Ausrüstung, prozessunterstützende IT-Lösungen, Innovationsberatung, Auftragsforschung und Lizenzen sowie erforderliche Schulungen. Personalkosten werden pauschal mit 20 Prozent der förderfähigen direkten Kosten für Instrumente, Ausrüstung und Dienstleistungen angesetzt.
Kann ich den Antrag stellen, wenn das Projekt schon läuft?+
Nein. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert; ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist nur mit vorheriger Genehmigung der WTSH und auf eigenes Finanzierungsrisiko möglich.
Wer hilft beim Antrag für Förderung von betrieblichen Innovationen, Modul 1 Prozess- und Organisationsinnovationen?+
Für Vorhaben rund um Digitalisierung und KI arbeiten wir mit unserem Partner PhoenixOne AI zusammen. PhoenixOne prüft, ob Ihr Vorhaben passt, und begleitet den Antrag.

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