FÖRDERPROGRAMM · SCHLESWIG-HOLSTEIN
Förderung von betrieblichen Innovationen, Modul 1 Prozess- und Organisationsinnovationen einfach erklärt.
Gefördert werden Vorhaben mit tiefgreifenden Veränderungen in Prozess- oder Organisationsstrukturen, etwa neue oder wesentlich verbesserte Methoden für Produktion und Dienstleistung sowie neue Organisationsmethoden. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Landesprogramm Wirtschaft 2021 bis 2027 mit EFRE-Kofinanzierung.
Kurz gesagt
- Träger
- Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
- Art
- Zuschuss
- Höhe laut Quelle
- siehe Quelle
- Status
- offen
- EFRE-finanziert
- ja
- Stand
- September 2026
Was gefördert wird
Förderfähig
- ✓Instrumente und Ausrüstung über AfA, Miete, Leasing oder Nutzungsentgelte, auch Software as a Service
- ✓Prozessunterstützende IT-Lösungen aus Hardware und Software sowie technische Lösungen und Schnittstellen
- ✓Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Leistungen qualifizierter externer Dienstleister
- ✓Auftragsforschung sowie direkt oder in Lizenz von Dritten erworbene Patente und Wissen
- ✓Personalkosten, pauschal mit 20 Prozent der förderfähigen direkten Kosten für Instrumente, Ausrüstung und Dienstleistungen
- ✓Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal, soweit für die Innovation erforderlich
Nicht förderfähig
- ✓Reine Updates bestehender Softwarelösungen
- ✓Standardausstattungen und einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen wie PC, Bildschirm, Laptop, Tablet und Smartphone
- ✓Wertverlust bereits vorhandener Instrumente und Ausrüstung
- ✓Übliche Dienstleistungen wie Steuerberatung, Rechtsberatung oder Werbung
Voraussetzungen
- ✓Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, in Modul 1 ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Anhang I der AGVO
- ✓Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, das Vorhaben ist in Schleswig-Holstein durchzuführen
- ✓Ausreichend hoher Innovationsgrad des Vorhabens (unverzichtbare Voraussetzung)
- ✓Gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens
- ✓Erforderliches Mindest-Projektvolumen: Die offiziellen Quellen weichen ab, die WTSH-Programmseite nennt ein zuwendungsfähiges Projektvolumen von mindestens 100.000 Euro, die Richtlinie vom 1.12.2023 (Ziffer 5.1) nennt, dass die zuwendungsfähigen Kosten 60.000 Euro nicht unterschreiten sollen; im Einzelfall bei der WTSH zu klären
Ablauf Schritt für Schritt
In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.
SCHRITT 1
Vorhaben und Kostenplanung ausarbeiten, Innovationsgrad und wirtschaft
Vorhaben und Kostenplanung ausarbeiten, Innovationsgrad und wirtschaftliche Bedeutung darstellen
SCHRITT 2
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, bereits begonnene Projekte we
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert
SCHRITT 3
Ab einem Auftragswert von 50
Ab einem Auftragswert von 50.000 Euro netto grundsätzlich mindestens drei vergleichbare Angebote einholen
SCHRITT 4
Digitale Antragstellung über das Serviceportal des Landes mit Servicek
Digitale Antragstellung über das Serviceportal des Landes mit Servicekonto Business und Elster-Organisationszertifikat
SCHRITT 5
Prüfung und Bewilligung durch die WTSH als Bewilligungsbehörde, danach
Prüfung und Bewilligung durch die WTSH als Bewilligungsbehörde, danach Umsetzung des Vorhabens
SCHRITT 6
Erstattungs- und Verwendungsnachweis einreichen, Auszahlung des Zuschu
Erstattungs- und Verwendungsnachweis einreichen, Auszahlung des Zuschusses nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet
Die Richtlinie nennt KI nicht ausdrücklich. KI-gestützte Vorhaben wie Prozessautomatisierung oder Dokumentenauswertung können unter die förderfähige Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Methoden und prozessunterstützender IT-Lösungen fallen, sofern ein ausreichend hoher Innovationsgrad vorliegt und es sich nicht um ein reines Software-Update handelt. Die Einordnung im Einzelfall ist bei der WTSH zu klären.
Woran Anträge scheitern
- ✓Mit dem Vorhaben vor der Antragstellung beginnen, dann ist keine Förderung mehr möglich
- ✓Das erforderliche Mindest-Projektvolumen unterschreiten (laut WTSH-Programmseite mindestens 100.000 Euro) oder reine Software-Updates und Standardgeräte einplanen
- ✓Zu geringer Innovationsgrad, weil nur routinemäßige Änderungen an bestehenden Prozessen vorgesehen sind
UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI
Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI
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PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.
Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung bei BIF Modul 1?+
Wer kann BIF Modul 1 beantragen?+
Was wird bei Prozess- und Organisationsinnovationen gefördert?+
Kann ich den Antrag stellen, wenn das Projekt schon läuft?+
Wer hilft beim Antrag für Förderung von betrieblichen Innovationen, Modul 1 Prozess- und Organisationsinnovationen?+
Quellen
Stand September 2026. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen der Förderstelle.
- https://wtsh.de/de/bif-modul-1-prozess-und-organisationsinnovationen
- https://wtsh.de/file/rili_betriebliche-innovation.pdf
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/lpw-21-27-bif-richtlinie.html
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/foerderprogramme/MWAVT/foerdergrundlagen_LPW2021.html
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