FÖRDERPROGRAMM · SCHLESWIG-HOLSTEIN

Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen einfach erklärt.

Das Land Schleswig-Holstein fördert Digitalisierungsvorhaben kleiner Unternehmen aus dem Landesprogramm Wirtschaft 2021 bis 2027 mit Mitteln des EFRE und der GRW. Die Förderung ist in zwei Module gegliedert: Beratung (Modul 1) und Umsetzung (Modul 2).

Kurz gesagt

Träger
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Art
Zuschuss
Höhe laut Quelle
Fördersatz maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Modul 1 (Beratung): zuwendungsfähige Ausgaben max. 20.000 Euro (max. Zuschuss 8.000 Euro), mindestens 2.500 Euro. Modul 2 (Umsetzung): zuwendungsfähige Ausgaben max. 200.000 Euro (max. Zuschuss 80.000 Euro), mindestens 10.000 Euro.
Status
offen
EFRE-finanziert
ja
Stand
September 2026

Was gefördert wird

Förderfähig

  • ✓Externe Beratungsleistungen zur Planung von Digitalisierungsmaßnahmen (Modul 1)
  • ✓Hardware für die Digitalisierung (Modul 2)
  • ✓Software inklusive SaaS-Lizenzen für bis zu 36 Monate (Modul 2)
  • ✓Dienstleistungen wie Installation, Migration sowie Hosting und Service für bis zu 6 Monate
  • ✓Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende
  • ✓Personalkosten als Pauschalsatz in Höhe von 20 Prozent der direkten Kosten des Vorhabens

Nicht förderfähig

  • ✓Standard-Bürosoftware
  • ✓Reine Ersatzbeschaffungen und gebrauchte Geräte
  • ✓Selbsterstellte Hard- und Software sowie Wartungskosten
  • ✓Mehrwertsteuer bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Voraussetzungen

  • ✓Kleines gewerbliches Unternehmen nach EU-Definition mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
  • ✓Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
  • ✓Einhaltung des Mindestvolumens je Modul (Modul 1 mind. 2.500 Euro Beraterkosten, Modul 2 mind. 10.000 Euro Investition)
  • ✓Kein Unternehmen der Fischerei, Aquakultur oder Landwirtschaft (Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung)
  • ✓Antragstellung vor Beginn des Vorhabens

Ablauf Schritt für Schritt

In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.

SCHRITT 1

Kostenlose Erstberatung durch die Innovationsberatung der WTSH nutzen

Kostenlose Erstberatung durch die Innovationsberatung der WTSH nutzen (empfohlen)

SCHRITT 2

Antrag vor Vorhabensbeginn digital über das Servicekonto Business (mit

Antrag vor Vorhabensbeginn digital über das Servicekonto Business (mit ELSTER-Organisationszertifikat) bei der WTSH einreichen

SCHRITT 3

Prüfung und Bewilligung durch die WTSH

Prüfung und Bewilligung durch die WTSH

SCHRITT 4

Umsetzung innerhalb der Bewilligungslaufzeit (Modul 1 acht Monate, Mod

Umsetzung innerhalb der Bewilligungslaufzeit (Modul 1 acht Monate, Modul 2 achtzehn Monate)

SCHRITT 5

Verwendungsnachweis mit Belegen einreichen

Verwendungsnachweis mit Belegen einreichen

SCHRITT 6

Auszahlung des Zuschusses nach Prüfung des Nachweises

Auszahlung des Zuschusses nach Prüfung des Nachweises

Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet

Die offiziellen Quellen führen keine KI-Vorhaben ausdrücklich auf. Software und Dienstleistungen für Digitalisierungsprozesse sind grundsätzlich förderfähig, sodass KI-gestützte Anwendungen prinzipiell darunterfallen können; eine explizite Bestätigung fehlt jedoch, daher sollte dies vorab mit der WTSH geklärt werden.

Woran Anträge scheitern

  • ✓Vorhaben oder Bestellung vor der Antragstellung starten, wodurch die Förderfähigkeit entfällt
  • ✓Unterschreiten des Mindestvolumens des jeweiligen Moduls
  • ✓Ansatz nicht förderfähiger Ausgaben wie Standard-Bürosoftware, Ersatzbeschaffung oder gebrauchte Geräte

UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI

Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI

Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.

PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.

Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung bei der DKU in Schleswig-Holstein?+
Der Fördersatz beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Beratungsmodul liegen die zuwendungsfähigen Ausgaben bei höchstens 20.000 Euro, im Umsetzungsmodul bei höchstens 200.000 Euro.
Wer kann die DKU-Förderung beantragen?+
Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, die einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Ist Software über die DKU förderfähig?+
Ja. Im Umsetzungsmodul sind Hardware und Software förderfähig, einschließlich SaaS-Lizenzen für bis zu 36 Monate. Standard-Bürosoftware ist ausgeschlossen.
Muss der Antrag vor Projektbeginn gestellt werden?+
Ja. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme digital über das Servicekonto Business bei der WTSH einzureichen. Ein vorheriger Vorhabensbeginn schließt die Förderung aus.
Wer hilft beim Antrag für Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen?+
Für Vorhaben rund um Digitalisierung und KI arbeiten wir mit unserem Partner PhoenixOne AI zusammen. PhoenixOne prüft, ob Ihr Vorhaben passt, und begleitet den Antrag.

Welcher Topf ist Ihrer?

Für Digitalisierung und KI buchen Sie direkt einen Termin bei unserem Partner PhoenixOne AI. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst und kostenfrei.