FÖRDERPROGRAMM · SCHLESWIG-HOLSTEIN
Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen einfach erklärt.
Das Land Schleswig-Holstein fördert Digitalisierungsvorhaben kleiner Unternehmen aus dem Landesprogramm Wirtschaft 2021 bis 2027 mit Mitteln des EFRE und der GRW. Die Förderung ist in zwei Module gegliedert: Beratung (Modul 1) und Umsetzung (Modul 2).
Kurz gesagt
- Träger
- Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
- Art
- Zuschuss
- Höhe laut Quelle
- Fördersatz maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Modul 1 (Beratung): zuwendungsfähige Ausgaben max. 20.000 Euro (max. Zuschuss 8.000 Euro), mindestens 2.500 Euro. Modul 2 (Umsetzung): zuwendungsfähige Ausgaben max. 200.000 Euro (max. Zuschuss 80.000 Euro), mindestens 10.000 Euro.
- Status
- offen
- EFRE-finanziert
- ja
- Stand
- September 2026
Was gefördert wird
Förderfähig
- ✓Externe Beratungsleistungen zur Planung von Digitalisierungsmaßnahmen (Modul 1)
- ✓Hardware für die Digitalisierung (Modul 2)
- ✓Software inklusive SaaS-Lizenzen für bis zu 36 Monate (Modul 2)
- ✓Dienstleistungen wie Installation, Migration sowie Hosting und Service für bis zu 6 Monate
- ✓Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende
- ✓Personalkosten als Pauschalsatz in Höhe von 20 Prozent der direkten Kosten des Vorhabens
Nicht förderfähig
- ✓Standard-Bürosoftware
- ✓Reine Ersatzbeschaffungen und gebrauchte Geräte
- ✓Selbsterstellte Hard- und Software sowie Wartungskosten
- ✓Mehrwertsteuer bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug
Voraussetzungen
- ✓Kleines gewerbliches Unternehmen nach EU-Definition mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
- ✓Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- ✓Einhaltung des Mindestvolumens je Modul (Modul 1 mind. 2.500 Euro Beraterkosten, Modul 2 mind. 10.000 Euro Investition)
- ✓Kein Unternehmen der Fischerei, Aquakultur oder Landwirtschaft (Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung)
- ✓Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Ablauf Schritt für Schritt
In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.
SCHRITT 1
Kostenlose Erstberatung durch die Innovationsberatung der WTSH nutzen
Kostenlose Erstberatung durch die Innovationsberatung der WTSH nutzen (empfohlen)
SCHRITT 2
Antrag vor Vorhabensbeginn digital über das Servicekonto Business (mit
Antrag vor Vorhabensbeginn digital über das Servicekonto Business (mit ELSTER-Organisationszertifikat) bei der WTSH einreichen
SCHRITT 3
Prüfung und Bewilligung durch die WTSH
Prüfung und Bewilligung durch die WTSH
SCHRITT 4
Umsetzung innerhalb der Bewilligungslaufzeit (Modul 1 acht Monate, Mod
Umsetzung innerhalb der Bewilligungslaufzeit (Modul 1 acht Monate, Modul 2 achtzehn Monate)
SCHRITT 5
Verwendungsnachweis mit Belegen einreichen
Verwendungsnachweis mit Belegen einreichen
SCHRITT 6
Auszahlung des Zuschusses nach Prüfung des Nachweises
Auszahlung des Zuschusses nach Prüfung des Nachweises
Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet
Die offiziellen Quellen führen keine KI-Vorhaben ausdrücklich auf. Software und Dienstleistungen für Digitalisierungsprozesse sind grundsätzlich förderfähig, sodass KI-gestützte Anwendungen prinzipiell darunterfallen können; eine explizite Bestätigung fehlt jedoch, daher sollte dies vorab mit der WTSH geklärt werden.
Woran Anträge scheitern
- ✓Vorhaben oder Bestellung vor der Antragstellung starten, wodurch die Förderfähigkeit entfällt
- ✓Unterschreiten des Mindestvolumens des jeweiligen Moduls
- ✓Ansatz nicht förderfähiger Ausgaben wie Standard-Bürosoftware, Ersatzbeschaffung oder gebrauchte Geräte
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Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung bei der DKU in Schleswig-Holstein?+
Wer kann die DKU-Förderung beantragen?+
Ist Software über die DKU förderfähig?+
Muss der Antrag vor Projektbeginn gestellt werden?+
Wer hilft beim Antrag für Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen?+
Quellen
Stand September 2026. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen der Förderstelle.
- https://wtsh.de/de/foerderung-niedrigschwelliger-innovativer-digitalisierungsmassnahmen-in-kleinen-unternehmen
- https://wtsh.de/de/kleine-unternehmen-und-ihre-digitale-transformation
- https://www.nkcs.bund.de/de/dku-schleswig-holstein
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/lpw-21-27-digitalisierungsmassnahmen-ku.html
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