FÖRDERPROGRAMM · NIEDERSACHSEN
Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur - Innovationsgutschein einfach erklärt.
Das Programm erleichtert kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus Niedersachsen den Zugang zu externer Forschungsinfrastruktur. Ziel ist die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.
Kurz gesagt
- Träger
- NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)
- Art
- Zuschuss
- Höhe laut Quelle
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 30.000 Euro pro Vorhaben. Zur Abgeltung der indirekten Kosten werden die nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben pauschal um 7 Prozent erhöht; der maximale Zuschuss von 30.000 Euro bleibt davon unberührt.
- Status
- offen
- EFRE-finanziert
- ja
- Stand
- September 2026
Was gefördert wird
Förderfähig
- ✓Beauftragung externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister im Zusammenhang mit einem eigenen Innovationsvorhaben
- ✓Nutzung von Großgeräten oder Instrumenten für Forschungszwecke
- ✓Nutzung von E-Infrastrukturen wie Bibliotheken, Datenbanken, vernetzten Rechnersystemen oder virtuellen Forschungsumgebungen
- ✓Bereitstellung von Labor- und Messtechnik
- ✓Erstellung von Labor-, Funktions- oder Testmustern
- ✓Werkstoff- bzw. Werkzeugstudien
- ✓Engineering-Dienstleistungen, die mit der Nutzung der Forschungsinfrastruktur in Verbindung stehen
- ✓Nutzung sonstiger Einrichtungen für die wissenschaftliche Forschung mit Alleinstellungsmerkmalen
Nicht förderfähig
- ✓Vorhaben, für die das Unternehmen bereits eine Förderung aus EFRE-Mitteln, aus anderen Mitteln der EU oder aus einem Landesprogramm erhält oder beantragt hat
- ✓Unternehmenseigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen
- ✓Risikolose Entwicklungsarbeiten mit investivem Charakter (z. B. Standardprogrammierlösungen)
Voraussetzungen
- ✓Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung)
- ✓Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen unter Berücksichtigung der De-minimis-Verordnung
- ✓Innovationsprojekt übertrifft den aktuellen Stand der Technik im Unternehmen und ist marktfähig sowie realisierbar
- ✓Es liegt ein technisches Entwicklungsrisiko für das Unternehmen vor
- ✓Die beauftragten Forschungs- und Entwicklungsdienstleister verfügen über das notwendige Know-how für die Projektrealisierung
- ✓Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist vom antragstellenden Unternehmen sicherzustellen
Ablauf Schritt für Schritt
In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.
SCHRITT 1
Vorhaben planen und förderfähige Leistung bei einem externen Forschung
Vorhaben planen und förderfähige Leistung bei einem externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleister festlegen (Angebot einholen)
SCHRITT 2
Antrag vor Beginn des Projekts über das NBank-Kundenportal (portal
Antrag vor Beginn des Projekts über das NBank-Kundenportal (portal.nbank.de) einreichen
SCHRITT 3
Förderzusage der NBank abwarten
Förderzusage der NBank abwarten
SCHRITT 4
Externe Forschungs- und Entwicklungsleistung beauftragen und durchführ
Externe Forschungs- und Entwicklungsleistung beauftragen und durchführen
SCHRITT 5
Belege einreichen und Verwendungsnachweis vorlegen
Belege einreichen und Verwendungsnachweis vorlegen
SCHRITT 6
Auszahlung des Zuschusses nach Belegprüfung im Erstattungsprinzip
Auszahlung des Zuschusses nach Belegprüfung im Erstattungsprinzip
Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet
Das Programm ist technologieoffen und fördert die Nutzung externer Forschungsinfrastruktur, nicht bestimmte Themen wie KI. Ob ein KI-Vorhaben förderbar ist, hängt davon ab, ob dafür externe Forschungsinfrastruktur wie Großrechner, Datenbanken oder spezialisierte Engineering-Leistungen genutzt wird. Reine interne KI-Entwicklung im eigenen Unternehmen ist nicht förderfähig.
Woran Anträge scheitern
- ✓Antrag erst nach Projektbeginn gestellt, sodass keine Förderung mehr möglich ist
- ✓Beantragung eigener interner F&E-Leistungen statt externer Forschungsinfrastruktur
- ✓Doppelförderung: gleichzeitige Förderung desselben Vorhabens aus EFRE-, EU- oder Landesmitteln
UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI
Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI
Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur - Innovationsgutschein nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.
PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.
Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung beim Innovationsgutschein Niedersachsen?+
Wer kann den Innovationsgutschein beantragen?+
Was wird über den Innovationsgutschein gefördert?+
Muss der Antrag vor Projektbeginn gestellt werden?+
Wer hilft beim Antrag für Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur - Innovationsgutschein?+
Quellen
Stand September 2026. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen der Förderstelle.
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Förderung-der-Inanspruchnahme-von-Forschungsinfrastruktur-Innovationsgutscheine
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/innovationsgutscheine.html
- https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Programminformation/Produktinformationen/Produktinformation-Förderung-der-Inanspruchnahme-von-Forschungsinfrastruktur-Innovationsgutschein.pdf
- https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Rechtliche-Grundlagen/Richtlinien/Richtlinie-über-die-Gewährung-von-Zuwendungen-zur-Förderung-der-Inanspruchnahme-von-Forschungsinfrastruktur-Innovationsgutscheinsgutscheine.pdf
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