FÖRDERPROGRAMM · NIEDERSACHSEN

Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen einfach erklärt.

Das IFP fördert betriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, mit denen neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen entstehen. Ziel ist es, die Marktchancen kleiner und mittlerer Unternehmen in Niedersachsen zu verbessern.

Kurz gesagt

Träger
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Art
Zuschuss
Höhe laut Quelle
Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung). Standardvorhaben: kleine Unternehmen bis zu 45 %, mittlere Unternehmen bis zu 35 %, Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung und Nicht-KMU bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben; zusätzlich 15 % bei Verbundvorhaben; insgesamt höchstens 500.000 Euro Zuschuss je Unternehmen. STEP-Vorhaben mit industrieller Forschung im Gebiet der Übergangsregion: kleine Unternehmen bis zu 70 %, mittlere Unternehmen bis zu 60 %, Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung und Großunternehmen bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben; zusätzlich 15 % bei Verbundvorhaben (maximale Förderquote 80 %); insgesamt höchstens 1.000.000 Euro je Unternehmen. Forschungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsvorhaben: bis zu 100 %, höchstens 300.000 Euro je Forschungseinrichtung.
Status
offen
EFRE-finanziert
ja
Stand
September 2026

Was gefördert wird

Förderfähig

  • ✓Personalausgaben für das im Vorhaben eingesetzte Personal
  • ✓Instrumente und Ausrüstung, anteilig als Wertminderung während der Vorhabendauer
  • ✓Auftragsforschung, Wissen und von Dritten erworbene Patente
  • ✓Beratung und gleichwertige Dienstleistungen für das Vorhaben
  • ✓Sonstige Betriebsausgaben, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen, etwa Reisen und Material

Nicht förderfähig

  • ✓Vorhaben von Unternehmen mit mehr als 499 Beschäftigten und einem Jahresumsatz über 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme über 43 Mio. Euro
  • ✓Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erfolgt
  • ✓Schuldzinsen
  • ✓Umsatzsteuer, soweit sie als Vorsteuer geltend gemacht werden kann

Voraussetzungen

  • ✓Sitz oder Betriebsstätte des Antragstellers in Niedersachsen (Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung)
  • ✓Start-up, KMU oder Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (bis 499 Beschäftigte, Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro); Nicht-KMU/Großunternehmen nur als Partner im Verbundvorhaben, Forschungseinrichtungen nur als Kooperationspartner
  • ✓Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung mit hohem eigenem Entwicklungsanteil und deutschlandweiter Neuheit
  • ✓Zuordnung zu einem Stärkefeld der niedersächsischen RIS3-Strategie (u. a. Mobilität, Lebenswissenschaften, Energietechnologien, Land- und Ernährungswirtschaft, Neue Materialien, Produktionstechnik, Maritime Wirtschaft, Digitale Wirtschaft)
  • ✓Personalausgaben mindestens 50 % aller förderfähigen Ausgaben

Ablauf Schritt für Schritt

In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.

SCHRITT 1

Vorhaben planen, RIS3-Bezug und Neuheit prüfen, Antrag vor dem Start v

Vorhaben planen, RIS3-Bezug und Neuheit prüfen, Antrag vor dem Start vorbereiten

SCHRITT 2

Optional Projektunterlagen vorab per E-Mail zur Ersteinschätzung einre

Optional Projektunterlagen vorab per E-Mail zur Ersteinschätzung einreichen

SCHRITT 3

Antrag vor Vorhabenbeginn über das NBank-Kundenportal einreichen (jede

Antrag vor Vorhabenbeginn über das NBank-Kundenportal einreichen (jeder Verbund- oder Kooperationspartner stellt einen eigenen Antrag)

SCHRITT 4

Beurteilung anhand der grundsätzlichen Fördervoraussetzungen sowie der

Beurteilung anhand der grundsätzlichen Fördervoraussetzungen sowie der qualitativen Kriterien (Scoring)

SCHRITT 5

NBank entscheidet über die Bewilligung; die Bearbeitung dauert derzeit

NBank entscheidet über die Bewilligung; die Bearbeitung dauert derzeit etwa 3 bis 4 Monate

SCHRITT 6

Vorhaben durchführen; Mittel nach dem Ausgabenerstattungsprinzip abruf

Vorhaben durchführen; Mittel nach dem Ausgabenerstattungsprinzip abrufen, Verwendungsnachweis erbringen, Auszahlung

Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet

KI-Vorhaben sind förderbar, wenn sie echte industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung darstellen, eine deutschlandweite Neuheit ergeben und einem RIS3-Stärkefeld (etwa dem Querschnittsfeld Digitale Wirtschaft) zugeordnet werden können; digitale und technologieintensive Innovationen sind zudem ein STEP-Sektor der Übergangsregion. Die reine Einführung fertiger KI-Standardsoftware ohne eigenen Entwicklungsanteil ist kein Gegenstand der Förderung.

Woran Anträge scheitern

  • ✓Mit dem Vorhaben vor der Antragstellung beginnen; ein rückwirkender Antrag ist ausgeschlossen
  • ✓Fehlender Bezug zu einem RIS3-Stärkefeld oder keine deutschlandweite Neuheit
  • ✓Personalausgaben unter 50 % der förderfähigen Ausgaben

UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI

Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI

Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.

PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.

Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.

Häufige Fragen

Wer kann den IFP beantragen?+
Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (bis 499 Beschäftigte, Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen sowie mit ihnen kooperierende Forschungseinrichtungen. Nicht-KMU und Großunternehmen sind nur als Partner in einem Verbundvorhaben mit mindestens einem KMU förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung beim IFP?+
Der Zuschuss beträgt bei Standardvorhaben bis zu 45 % für kleine, bis zu 35 % für mittlere und bis zu 25 % für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung bzw. Nicht-KMU der förderfähigen Ausgaben, zuzüglich 15 % bei Verbundvorhaben, insgesamt höchstens 500.000 Euro je Unternehmen. Bei STEP-Vorhaben mit industrieller Forschung in der Übergangsregion sind bis zu 70 % (kleine), 60 % (mittlere) bzw. 50 % (mittelgroße Marktkapitalisierung/Großunternehmen) und bis zu 1.000.000 Euro möglich.
Kann ich den Antrag nach dem Projektstart stellen?+
Nein. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn über das NBank-Kundenportal gestellt werden.
Bis wann läuft das Programm?+
Die Richtlinie gilt bis zum Ablauf des 31.12.2029. Beihilfen nach der AGVO dürfen ohne Anpassung an neues Beihilferecht nur bis zum 31.12.2026 bewilligt werden, mit einer Anpassungsperiode bis zum 30.06.2027.
Wer hilft beim Antrag für Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen?+
Für Vorhaben rund um Digitalisierung und KI arbeiten wir mit unserem Partner PhoenixOne AI zusammen. PhoenixOne prüft, ob Ihr Vorhaben passt, und begleitet den Antrag.

Welcher Topf ist Ihrer?

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