FÖRDERPROGRAMM · NIEDERSACHSEN

Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ einfach erklärt.

Der Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ förderte Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen mit hohem Innovationsgehalt. Die Mittel wurden als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das Programm wurde im Juni 2024 aufgelegt und ist mit Ablauf des 31.12.2025 ausgelaufen.

Kurz gesagt

Träger
Land Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen), umgesetzt durch die NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen), Hannover
Art
Zuschuss
Höhe laut Quelle
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent für kleine Unternehmen und bis zu 20 Prozent für mittlere Unternehmen, mindestens 3.000 Euro und höchstens 50.000 Euro pro Vorhaben.
Status
ausgelaufen
EFRE-finanziert
nein
Stand
September 2026

Aktuell ausgelaufen

Die Förderrichtlinie ist mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft getreten; eine Antragstellung ist seitdem nicht mehr möglich (Stand 2026-09-26).

Was Sie stattdessen nutzen können

  • ✓KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512): bundesweiter Förderkredit für Digitalisierung, inklusive KI und neuer Software/Hardware, für KMU und Mittelstand
  • ✓KfW ERP-Förderkredit Innovation (513/514): Förderkredit für Innovationsvorhaben von KMU, Mittelstand und Freiberuflern
  • ✓Aktuelle Landesprogramme Niedersachsens über die Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) und die NBank prüfen

Was gefördert wird

Förderfähig

  • ✓Investitionen in IuK-Hardware zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
  • ✓Software und Softwarelizenzen für die Digitalisierung
  • ✓KI-Anwendungen, Automatisierung sowie CRM- und ERP-Systeme
  • ✓Hardware, Software und Lizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit (nur in Kombination mit einem Digitalisierungsvorhaben)

Nicht förderfähig

  • ✓Investitionen, die nur den bereits weit verbreiteten Stand der Digitalisierung erreichen und keinen Innovationsgehalt aufweisen
  • ✓Reine IT-Sicherheitsmaßnahmen ohne begleitendes Digitalisierungsvorhaben
  • ✓Ausgaben, die zugleich aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden (Doppelförderung)

Voraussetzungen

  • ✓Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks; freiberuflich Tätige im Bereich Life Sciences oder eHealth; kleine freiberufliche Planungsbüros im digitalen Bauen
  • ✓Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • ✓Vorhaben mit maßgeblichem Digitalisierungsfortschritt und hohem Innovationsgehalt
  • ✓Zuwendungsfähige Ausgaben so hoch, dass der Zuschuss mindestens 3.000 Euro erreicht
  • ✓Beihilfe nach der De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831

Ablauf Schritt für Schritt

In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.

SCHRITT 1

Digitalisierungsvorhaben mit Innovationsgehalt planen und Ausgaben kal

Digitalisierungsvorhaben mit Innovationsgehalt planen und Ausgaben kalkulieren

SCHRITT 2

Antrag vor Vorhabensbeginn bei der NBank stellen

Antrag vor Vorhabensbeginn bei der NBank stellen

SCHRITT 3

Prüfung des Innovationsgehalts und Bewilligung durch die NBank

Prüfung des Innovationsgehalts und Bewilligung durch die NBank

SCHRITT 4

Umsetzung des Vorhabens und Beschaffung der geförderten Leistungen

Umsetzung des Vorhabens und Beschaffung der geförderten Leistungen

SCHRITT 5

Verwendungsnachweis mit Belegen bei der NBank einreichen

Verwendungsnachweis mit Belegen bei der NBank einreichen

SCHRITT 6

Auszahlung des Zuschusses durch die NBank

Auszahlung des Zuschusses durch die NBank

Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet

KI-Vorhaben waren förderfähig: Das Ministerium nannte ausdrücklich Künstliche Intelligenz, Automatisierung sowie CRM- und ERP-Systeme als geförderte Lösungen, sofern das Vorhaben einen hohen Innovationsgehalt hatte. Da das Programm zum 31.12.2025 ausgelaufen ist, sind neue KI-Anträge hierüber nicht mehr möglich.

Woran Anträge scheitern

  • ✓Vorhaben vor Antragstellung begonnen (förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn)
  • ✓Vorhaben ohne echten Innovationsgehalt, das nur den üblichen Digitalisierungsstand erreicht
  • ✓De-minimis-Höchstbetrag bereits ausgeschöpft oder Doppelförderung derselben Ausgaben

UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI

Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI

Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.

PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.

Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.

Häufige Fragen

Gibt es den Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ noch?+
Nein. Die Förderrichtlinie ist mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft getreten. Seitdem ist keine Antragstellung mehr möglich.
Wie hoch war die Förderung?+
Der Zuschuss betrug bis zu 35 Prozent für kleine und bis zu 20 Prozent für mittlere Unternehmen, mindestens 3.000 Euro und höchstens 50.000 Euro pro Vorhaben.
Wer war antragsberechtigt?+
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige in Life Sciences oder eHealth und kleine freiberufliche Planungsbüros im digitalen Bauen, jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Konnte man KI-Projekte über den Digitalbonus fördern lassen?+
Ja, KI-Anwendungen waren als Digitalisierungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt förderfähig. Nach dem Auslaufen des Programms ist das aber nicht mehr möglich; als Alternative kommt zum Beispiel der KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung in Betracht.
Wer hilft beim Antrag für Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ?+
Für Vorhaben rund um Digitalisierung und KI arbeiten wir mit unserem Partner PhoenixOne AI zusammen. PhoenixOne prüft, ob Ihr Vorhaben passt, und begleitet den Antrag.

Welcher Topf ist Ihrer?

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