FÖRDERPROGRAMM · SAARLAND

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation von Unternehmen im Saarland einfach erklärt.

Das Land Saarland bezuschusst mit Mitteln des EFRE Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben von Unternehmen mit Betriebsstätte im Saarland. Ziel ist die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Kurz gesagt

Träger
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
Art
Zuschuss
Höhe laut Quelle
Einzelvorhaben (AGVO): kleine Unternehmen 45 %, mittlere Unternehmen 35 %, große Unternehmen 25 %, Höchstbetrag 500.000 Euro. Kooperationsvorhaben (AGVO): Zuschlag 15 % auf die Fördersätze, max. 400.000 Euro je Unternehmen. De-minimis: kleine Unternehmen 50 %, mittlere Unternehmen 40 %, max. 300.000 Euro je Unternehmen.
Status
offen
EFRE-finanziert
ja
Stand
September 2026

Was gefördert wird

Förderfähig

  • ✓Personalkosten auf Basis von Pauschalsätzen
  • ✓40-prozentiger Aufschlag als Restkostenpauschale auf die direkten förderfähigen Personalkosten (für Gemeinkosten, Reisekosten u. a.)
  • ✓Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu neuen Produkten und Technologien
  • ✓Kooperationsvorhaben von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen
  • ✓Vorhaben in den Schlüsselbereichen der Innovationsstrategie des Saarlandes

Nicht förderfähig

  • ✓Vorhaben von öffentlichen Unternehmen (zu mehr als 24,99 Prozent von der öffentlichen Hand gehalten)
  • ✓Vorhaben gemeinnütziger oder institutionell geförderter Einrichtungen
  • ✓Routinemäßige Tätigkeiten, die sich nicht nach Aufwand und Komplexität abheben
  • ✓Vorhaben, mit denen bereits vor Antragstellung begonnen wurde

Voraussetzungen

  • ✓Privatwirtschaftliches Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland
  • ✓Höchstens 24,99 Prozent der Anteile in öffentlicher Hand
  • ✓Vorhaben trägt zum Strukturwandel bzw. zur Wertschöpfung im Saarland bei und ist einem Schlüsselbereich der Innovationsstrategie zuzuordnen
  • ✓Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist nachgewiesen
  • ✓Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein

Ablauf Schritt für Schritt

In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.

SCHRITT 1

Registrierung mit Stammdaten auf dem Landesportal fmi

Registrierung mit Stammdaten auf dem Landesportal fmi.saarland.de

SCHRITT 2

Antrag über die Funktion Neuen Antrag stellen anlegen

Antrag über die Funktion Neuen Antrag stellen anlegen

SCHRITT 3

Alle Unterlagen vor Vorhabensbeginn über das Portal einreichen

Alle Unterlagen vor Vorhabensbeginn über das Portal einreichen

SCHRITT 4

Prüfung der Förderfähigkeit durch die Förderstelle mit möglicher Rücks

Prüfung der Förderfähigkeit durch die Förderstelle mit möglicher Rücksprache

SCHRITT 5

Bewilligungsbescheid bei positiver Entscheidung (Bearbeitung in der Re

Bewilligungsbescheid bei positiver Entscheidung (Bearbeitung in der Regel bis zu 80 Tage)

SCHRITT 6

Durchführung im Förderzeitraum von maximal 3 Jahren und Auszahlung nac

Durchführung im Förderzeitraum von maximal 3 Jahren und Auszahlung nach Nachweis

Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet

KI-Vorhaben sind förderbar, soweit sie echte Forschung und Entwicklung an neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen darstellen und sich von Routinetätigkeiten abheben. Reine Einführung fertiger KI-Standardsoftware ohne Entwicklungsanteil ist laut Voraussetzungen nicht das Ziel des Programms.

Woran Anträge scheitern

  • ✓Vorhabensbeginn vor der Antragstellung führt zum Ausschluss
  • ✓Fehlender Nachweis der Gesamtfinanzierung
  • ✓Vorhaben ist reine Routinearbeit ohne erkennbaren Innovationsgehalt oder Bezug zur Innovationsstrategie

UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI

Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI

Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation von Unternehmen im Saarland nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.

PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.

Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.

Häufige Fragen

Wer kann das Zentrale Technologieprogramm Saar beantragen?+
Privatwirtschaftliche Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland, die zu höchstens 24,99 Prozent von der öffentlichen Hand gehalten werden. Bei Kooperationsvorhaben können auch Forschungseinrichtungen gemeinsam mit Unternehmen beteiligt sein.
Wie hoch ist die Förderung beim ZTS?+
Bei Einzelvorhaben nach AGVO 45 Prozent für kleine, 35 Prozent für mittlere und 25 Prozent für große Unternehmen, maximal 500.000 Euro. Über De-minimis sind 50 Prozent für kleine und 40 Prozent für mittlere Unternehmen möglich, maximal 300.000 Euro. Kooperationsvorhaben erhalten einen Zuschlag von 15 Prozentpunkten, maximal 400.000 Euro je Unternehmen.
Muss ich den Antrag vor Projektbeginn stellen?+
Ja. Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Der Antrag wird vor Vorhabensbeginn über das Portal fmi.saarland.de eingereicht.
Was wird beim ZTS konkret gefördert?+
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Förderfähig sind Personalkosten auf Basis von Pauschalsätzen zuzüglich eines 40-prozentigen Aufschlags als Restkostenpauschale auf die direkten förderfähigen Personalkosten für weitere Kosten wie Gemein- und Reisekosten.
Wer hilft beim Antrag für Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation von Unternehmen im Saarland?+
Für Vorhaben rund um Digitalisierung und KI arbeiten wir mit unserem Partner PhoenixOne AI zusammen. PhoenixOne prüft, ob Ihr Vorhaben passt, und begleitet den Antrag.

Welcher Topf ist Ihrer?

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