FÖRDERPROGRAMM · SAARLAND

DigitalInvest KMU, Förderung von Investitionen in Digitalisierungsprozesse und digitale Modellvorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen einfach erklärt.

Das Programm fördert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Digitalisierungsprozesse und digitale Modellvorhaben. Gefördert werden Hard- und Software, damit verbundene Dienstleistungen sowie Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Kurz gesagt

Träger
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes (Bewilligungsbehörde, Referat D2); Antragstellung über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI (foerderportal.saarland.de)
Art
Zuschuss
Höhe laut Quelle
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kleinst- und kleine Unternehmen, 30 % für mittlere Unternehmen. Basis-Förderung höchstens 12.500 Euro, Plus-Förderung höchstens 20.000 Euro. Zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 3.000 Euro netto bis höchstens 200.000 Euro netto. Die Umsatzsteuer ist von der Förderung ausgeschlossen.
Status
offen
EFRE-finanziert
nein
Stand
September 2026

Was gefördert wird

Förderfähig

  • ✓Individuell zugeschnittene ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement- oder Warenwirtschaftssysteme
  • ✓Branchenspezifische Softwareanwendungen (Kauf oder Lizenz), zum Beispiel CAD-Software oder Systeme für additive Fertigungsverfahren
  • ✓Webseiten und Webshops mit direkter Verkaufsfunktion (Bestell- oder Ticketbuchungssysteme) sowie Neuaufbau von Serverkapazitäten, wenn dafür neue Anwendungssoftware nötig ist
  • ✓Maßnahmen zur Steigerung der IT-Sicherheit im Rahmen eines betrieblichen Konzepts, inklusive Beratung etwa nach DIN SPEC 27076
  • ✓Betriebliche KI-Anwendungen, VR- und AR-Technologien, Digitale Zwillinge und föderierte Datennetzwerke (Plus-Förderung)
  • ✓Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den angeschafften Systemen sowie Dienstleistungen zur Implementierung, Migration und Portierung

Nicht förderfähig

  • ✓Die Umsatzsteuer
  • ✓Standardisierte Peripheriegeräte wie einzelne PCs sowie Erweiterungen der Garantielaufzeit
  • ✓Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 3.000 Euro netto oder über 200.000 Euro netto
  • ✓Vorhaben, die vor der Antragstellung bereits begonnen wurden (Auftragserteilung gilt als Beginn)

Voraussetzungen

  • ✓Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU nach EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Saarland
  • ✓Das Vorhaben muss an mindestens einer Betriebsstätte im Saarland zum Einsatz kommen
  • ✓Antrag vor Maßnahmenbeginn; mit der Durchführung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden
  • ✓Zuwendungsfähige Ausgaben zwischen 3.000 Euro und 200.000 Euro netto; gesicherte Gesamtfinanzierung
  • ✓Ausgeschlossen sind unter anderem freie Berufe, medizinische Versorgungseinrichtungen und Unternehmen mit über 30 Prozent Leiharbeitsanteil

Ablauf Schritt für Schritt

In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.

SCHRITT 1

Vorhaben planen und Angebote externer Fachunternehmen einholen; noch k

Vorhaben planen und Angebote externer Fachunternehmen einholen; noch keinen Auftrag erteilen

SCHRITT 2

Im landeseinheitlichen Fördermittelportal nFMI unter foerderportal

Im landeseinheitlichen Fördermittelportal nFMI unter foerderportal.saarland.de registrieren

SCHRITT 3

Antragsformular und alle erforderlichen Angebotsnachweise elektronisch

Antragsformular und alle erforderlichen Angebotsnachweise elektronisch bei der Bewilligungsbehörde einreichen

SCHRITT 4

Zuwendungsbescheid abwarten; erst danach Auftrag erteilen und Vorhaben

Zuwendungsbescheid abwarten; erst danach Auftrag erteilen und Vorhaben umsetzen (Durchführungszeitraum von höchstens 12 Monaten)

SCHRITT 5

Nach Abschluss Mittelanforderung und Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss Mittelanforderung und Verwendungsnachweis einreichen

SCHRITT 6

Auszahlung des Zuschusses in einer Summe nach Prüfung des Verwendungsn

Auszahlung des Zuschusses in einer Summe nach Prüfung des Verwendungsnachweises

Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet

KI-Vorhaben sind über die Plus-Förderung förderfähig: Die Richtlinie und der Förderkatalog nennen ausdrücklich betriebliche KI-Anwendungen wie Deep-Learning-Produkte, etwa zur Qualitätssteigerung in der Produktion oder für Predictive Maintenance, sofern die KI-Anwendung den Hauptteil der Steigerung des digitalen Reifegrads erbringt. KI-gestützte Prozessautomatisierung oder Dokumentenauswertung kann darunterfallen, wenn sie diese Kriterien erfüllt und den digitalen Reifegrad signifikant hebt.

Woran Anträge scheitern

  • ✓Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Wird der Liefer- oder Leistungsvertrag vor dem Zuwendungsbescheid geschlossen, ist die Förderung ausgeschlossen
  • ✓Ausgaben unterhalb der Bagatellgrenze von 3.000 Euro netto oder oberhalb von 200.000 Euro netto
  • ✓Verstoß gegen das Kumulierungsverbot oder Kombination von Basis- und Plus-Förderung für dasselbe Vorhaben

UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI

Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI

Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen DigitalInvest KMU, Förderung von Investitionen in Digitalisierungsprozesse und digitale Modellvorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.

PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.

Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.

Häufige Fragen

Muss ich den Antrag vor der Anschaffung stellen?+
Ja. Vorhaben, die vor der Antragstellung begonnen wurden, sind ausgeschlossen. Als Beginn gilt die Auftragserteilung durch Annahme eines Angebots. Mit der Durchführung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
Wie hoch ist der Zuschuss bei DigitalInvest KMU?+
Kleinst- und kleine Unternehmen erhalten 50 Prozent, mittlere Unternehmen 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Basis-Förderung beträgt höchstens 12.500 Euro, die Plus-Förderung höchstens 20.000 Euro.
Muss die Förderung zurückgezahlt werden?+
Nein. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln, der als De-minimis-Beihilfe nach der EU-Verordnung 2023/2831 gewährt wird.
Wo stelle ich den Antrag für DigitalInvest KMU?+
Das gesamte Verfahren läuft digital über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI unter foerderportal.saarland.de. Dort erfolgen Registrierung, Antragstellung und Einreichung der Nachweise.
Wer hilft beim Antrag für DigitalInvest KMU, Förderung von Investitionen in Digitalisierungsprozesse und digitale Modellvorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen?+
Für Vorhaben rund um Digitalisierung und KI arbeiten wir mit unserem Partner PhoenixOne AI zusammen. PhoenixOne prüft, ob Ihr Vorhaben passt, und begleitet den Antrag.

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