FÖRDERPROGRAMM · SAARLAND
DigitalInvest KMU, Förderung von Investitionen in Digitalisierungsprozesse und digitale Modellvorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen einfach erklärt.
Das Programm fördert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Digitalisierungsprozesse und digitale Modellvorhaben. Gefördert werden Hard- und Software, damit verbundene Dienstleistungen sowie Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Kurz gesagt
- Träger
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes (Bewilligungsbehörde, Referat D2); Antragstellung über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI (foerderportal.saarland.de)
- Art
- Zuschuss
- Höhe laut Quelle
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kleinst- und kleine Unternehmen, 30 % für mittlere Unternehmen. Basis-Förderung höchstens 12.500 Euro, Plus-Förderung höchstens 20.000 Euro. Zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 3.000 Euro netto bis höchstens 200.000 Euro netto. Die Umsatzsteuer ist von der Förderung ausgeschlossen.
- Status
- offen
- EFRE-finanziert
- nein
- Stand
- September 2026
Was gefördert wird
Förderfähig
- ✓Individuell zugeschnittene ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement- oder Warenwirtschaftssysteme
- ✓Branchenspezifische Softwareanwendungen (Kauf oder Lizenz), zum Beispiel CAD-Software oder Systeme für additive Fertigungsverfahren
- ✓Webseiten und Webshops mit direkter Verkaufsfunktion (Bestell- oder Ticketbuchungssysteme) sowie Neuaufbau von Serverkapazitäten, wenn dafür neue Anwendungssoftware nötig ist
- ✓Maßnahmen zur Steigerung der IT-Sicherheit im Rahmen eines betrieblichen Konzepts, inklusive Beratung etwa nach DIN SPEC 27076
- ✓Betriebliche KI-Anwendungen, VR- und AR-Technologien, Digitale Zwillinge und föderierte Datennetzwerke (Plus-Förderung)
- ✓Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den angeschafften Systemen sowie Dienstleistungen zur Implementierung, Migration und Portierung
Nicht förderfähig
- ✓Die Umsatzsteuer
- ✓Standardisierte Peripheriegeräte wie einzelne PCs sowie Erweiterungen der Garantielaufzeit
- ✓Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 3.000 Euro netto oder über 200.000 Euro netto
- ✓Vorhaben, die vor der Antragstellung bereits begonnen wurden (Auftragserteilung gilt als Beginn)
Voraussetzungen
- ✓Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU nach EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Saarland
- ✓Das Vorhaben muss an mindestens einer Betriebsstätte im Saarland zum Einsatz kommen
- ✓Antrag vor Maßnahmenbeginn; mit der Durchführung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden
- ✓Zuwendungsfähige Ausgaben zwischen 3.000 Euro und 200.000 Euro netto; gesicherte Gesamtfinanzierung
- ✓Ausgeschlossen sind unter anderem freie Berufe, medizinische Versorgungseinrichtungen und Unternehmen mit über 30 Prozent Leiharbeitsanteil
Ablauf Schritt für Schritt
In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.
SCHRITT 1
Vorhaben planen und Angebote externer Fachunternehmen einholen; noch k
Vorhaben planen und Angebote externer Fachunternehmen einholen; noch keinen Auftrag erteilen
SCHRITT 2
Im landeseinheitlichen Fördermittelportal nFMI unter foerderportal
Im landeseinheitlichen Fördermittelportal nFMI unter foerderportal.saarland.de registrieren
SCHRITT 3
Antragsformular und alle erforderlichen Angebotsnachweise elektronisch
Antragsformular und alle erforderlichen Angebotsnachweise elektronisch bei der Bewilligungsbehörde einreichen
SCHRITT 4
Zuwendungsbescheid abwarten; erst danach Auftrag erteilen und Vorhaben
Zuwendungsbescheid abwarten; erst danach Auftrag erteilen und Vorhaben umsetzen (Durchführungszeitraum von höchstens 12 Monaten)
SCHRITT 5
Nach Abschluss Mittelanforderung und Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss Mittelanforderung und Verwendungsnachweis einreichen
SCHRITT 6
Auszahlung des Zuschusses in einer Summe nach Prüfung des Verwendungsn
Auszahlung des Zuschusses in einer Summe nach Prüfung des Verwendungsnachweises
Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet
KI-Vorhaben sind über die Plus-Förderung förderfähig: Die Richtlinie und der Förderkatalog nennen ausdrücklich betriebliche KI-Anwendungen wie Deep-Learning-Produkte, etwa zur Qualitätssteigerung in der Produktion oder für Predictive Maintenance, sofern die KI-Anwendung den Hauptteil der Steigerung des digitalen Reifegrads erbringt. KI-gestützte Prozessautomatisierung oder Dokumentenauswertung kann darunterfallen, wenn sie diese Kriterien erfüllt und den digitalen Reifegrad signifikant hebt.
Woran Anträge scheitern
- ✓Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Wird der Liefer- oder Leistungsvertrag vor dem Zuwendungsbescheid geschlossen, ist die Förderung ausgeschlossen
- ✓Ausgaben unterhalb der Bagatellgrenze von 3.000 Euro netto oder oberhalb von 200.000 Euro netto
- ✓Verstoß gegen das Kumulierungsverbot oder Kombination von Basis- und Plus-Förderung für dasselbe Vorhaben
UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI
Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI
Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen DigitalInvest KMU, Förderung von Investitionen in Digitalisierungsprozesse und digitale Modellvorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.
PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.
Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.
Häufige Fragen
Muss ich den Antrag vor der Anschaffung stellen?+
Wie hoch ist der Zuschuss bei DigitalInvest KMU?+
Muss die Förderung zurückgezahlt werden?+
Wo stelle ich den Antrag für DigitalInvest KMU?+
Wer hilft beim Antrag für DigitalInvest KMU, Förderung von Investitionen in Digitalisierungsprozesse und digitale Modellvorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen?+
Quellen
Stand September 2026. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen der Förderstelle.
- https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/digitalisierung/digitalisierung-wirtschaft/digitalinvest/digitalinvest
- https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mwide/digitalisierung/digitalinvest/dld_richtlinie_digitalinvest.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mwide/digitalisierung/digitalinvest/dld_foerderkatalog_digitalinvest.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- https://foerderportal.saarland.de/nfmi/#/login
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