FÖRDERPROGRAMM · RHEINLAND-PFALZ
Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021-2027 "Implementierung betrieblicher Innovationen" einfach erklärt.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit EFRE-Mitteln, dass kleine und mittlere Unternehmen Innovationen im eigenen Betrieb umsetzen. Gefördert werden Investitionen für technologische Transformation, Digitalisierung in der Produktion und in Geschäftsmodellen sowie neue oder deutlich verbesserte Produkte.
Kurz gesagt
- Träger
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Art
- Zuschuss
- Höhe laut Quelle
- Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss. Kleine Unternehmen: bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben. Mittlere Unternehmen: bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben, für den 10 Mio. EUR übersteigenden Teil der Investition 5 %. Mindestzuschuss 50.000 EUR; Förderhöchstgrenze 5 Mio. EUR.
- Status
- offen
- EFRE-finanziert
- ja
- Stand
- September 2026
Was gefördert wird
Förderfähig
- ✓Investitionen in neue Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
- ✓Immaterielle Wirtschaftsgüter, die im Anlagevermögen aktiviert werden
- ✓Investitionen zur Nutzung technologischer Veränderungen in der Produktion
- ✓Investitionen zur Nutzung von Digitalisierungspotenzialen in Produktion und Geschäftsmodellen
- ✓Investitionen zur Umsetzung neuer oder deutlich verbesserter Produkte und zugehöriger Dienstleistungen
Nicht förderfähig
- ✓Unternehmen des Bauhauptgewerbes, des Einzelhandels, der Gastronomie und von Campingplätzen
- ✓Land- und Forstwirtschaft (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung), Aquakultur und Fischerei
- ✓Krankenhäuser und Kliniken
- ✓Gemeinnützige Unternehmen
- ✓Unternehmen in Schwierigkeiten
Voraussetzungen
- ✓Gewerbliches kleines oder mittleres Unternehmen in Rheinland-Pfalz (KMU: weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme bis 43 Mio. EUR), einschließlich Beherbergungsbetriebe
- ✓Mindestinvestitionsvolumen bei kleinen Unternehmen 250.000 EUR, bei mittleren Unternehmen 500.000 EUR
- ✓Der erreichbare Zuschuss muss mindestens 50.000 EUR betragen
- ✓Antrag muss vor Beginn der Investition bei der ISB eingegangen sein
- ✓Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden
- ✓Das Vorhaben muss grundsätzlich innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden
Ablauf Schritt für Schritt
In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.
SCHRITT 1
Investitionsvorhaben planen und förderfähige Ausgaben definieren
Investitionsvorhaben planen und förderfähige Ausgaben definieren
SCHRITT 2
Antrag digital über das Kundenportal der ISB stellen, vor Investitions
Antrag digital über das Kundenportal der ISB stellen, vor Investitionsbeginn
SCHRITT 3
Schriftliche Bestätigung der ISB abwarten, dass die Fördervoraussetzun
Schriftliche Bestätigung der ISB abwarten, dass die Fördervoraussetzungen vorläufig erfüllt sind, ebenfalls vor Investitionsbeginn
SCHRITT 4
Nach Bewilligung die Investition durchführen (Beginn spätestens drei M
Nach Bewilligung die Investition durchführen (Beginn spätestens drei Monate nach Antragstellung, Abschluss grundsätzlich innerhalb von 36 Monaten)
SCHRITT 5
Verwendungsnachweis bei der ISB einreichen
Verwendungsnachweis bei der ISB einreichen
SCHRITT 6
Auszahlung des Zuschusses nach Prüfung
Auszahlung des Zuschusses nach Prüfung
Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet
Das Programm nennt KI nicht ausdrücklich, fördert aber Investitionen zur Nutzung von Digitalisierungspotenzialen in Produktion und Geschäftsmodellen. Ein KI-Vorhaben käme daher nur in Betracht, wenn es als aktivierungsfähige Investition ins Anlagevermögen eingeht und die Mindestvolumina erreicht; ob ein konkretes KI-Projekt anerkannt wird, ist aus den offiziellen Quellen nicht eindeutig und sollte vorab mit der ISB geklärt werden.
Woran Anträge scheitern
- ✓Investition oder verbindliche Bestellung vor Antragseingang bei der ISB begonnen; dann ist eine Förderung ausgeschlossen
- ✓Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 EUR (klein) beziehungsweise 500.000 EUR (mittel) wird nicht erreicht
- ✓Das Unternehmen gehört zu einer ausgeschlossenen Branche wie Einzelhandel, Gastronomie, Camping oder Bauhauptgewerbe
- ✓Investitionsbeginn erfolgt nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung oder das Vorhaben wird nicht innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen
UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI
Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI
Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021-2027 "Implementierung betrieblicher Innovationen" nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.
PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.
Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.
Häufige Fragen
Wer kann IBI-EFRE in Rheinland-Pfalz beantragen?+
Wie hoch ist die Förderung bei IBI-EFRE?+
Wie hoch muss die Investition mindestens sein?+
Wo stelle ich den Antrag und wann?+
Wer hilft beim Antrag für Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021-2027 "Implementierung betrieblicher Innovationen"?+
Quellen
Stand September 2026. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen der Förderstelle.
- https://isb.rlp.de/foerderung/361.html
- https://efre.rlp.de/foerderung/foerderprogramme-und-ansprechpartnerstandard-titel/foerderung-von-foschung-innovation-und-wettbewerbsfaehigkeit/landesfoerderprogramm-implementierung-betrieblicher-innovationen-ibi-efre
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/implementierung-betrieblicher-innovationen.html
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