FÖRDERPROGRAMM · RHEINLAND-PFALZ
Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021-2027 "Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen" einfach erklärt.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit EFRE-Mitteln Investitionen gewerblicher Unternehmen, die die Energie- oder Ressourceneffizienz im Betrieb steigern. Ziel ist die Senkung von Treibhausgasemissionen, Materialverbrauch und Abfallmengen.
Kurz gesagt
- Träger
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Art
- Zuschuss
- Höhe laut Quelle
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung). Kleine Unternehmen bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben, mittlere und große Unternehmen bis zu 10 %. Für große Unternehmen erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe (höchstens 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren). Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der 10 Mio. Euro übersteigt, wird ein Zuschuss von höchstens 5 % gewährt. Der geplante Investitionsumfang muss eine Zuschusshöhe von mindestens 50.000 Euro zulassen; die maximale Fördersumme beträgt 5 Mio. Euro. Mindestinvestitionsvolumen: kleine Unternehmen 250.000 Euro, mittlere und große Unternehmen 500.000 Euro.
- Status
- Stand prüfen
- EFRE-finanziert
- ja
- Stand
- September 2026
Was gefördert wird
Förderfähig
- ✓Investitionen zur Energieeinsparung und effizienteren Energienutzung
- ✓Maßnahmen zur Ressourceneinsparung bei Rohstoffen, Wasser und Abwasser
- ✓Investitionen zur Abfallvermeidung und -verminderung
- ✓Emissions- und Lärmreduzierung
- ✓Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
- ✓Mess-, Regel- und Steuerungstechnik zur Effizienzsteigerung
Nicht förderfähig
- ✓Vorhaben, mit denen vor Eingang des Antrags und vor der schriftlichen Bestätigung der ISB begonnen wurde
- ✓Vorhaben von Unternehmen aus den in der Verwaltungsvorschrift ausgeschlossenen Wirtschaftszweigen (u. a. Einzelhandel außer Versandhandel, Transport- und Lagergewerbe, Baugewerbe mit Ausnahmen, Energieerzeugung/-verteilung)
- ✓Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Grunderwerb, Eigenleistungen
- ✓Vorhaben unterhalb des jeweiligen Mindestinvestitionsvolumens oder mit einem Zuschuss unter 50.000 Euro
Voraussetzungen
- ✓Gewerbliches Unternehmen mit Umsetzung in Rheinland-Pfalz, einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe
- ✓Dauerhafte Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 % oder der sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 % (bezogen auf die jeweilige Maßnahme)
- ✓In der Regel Vorhaben mit einem geplanten Mindesteinsparvolumen von jährlich 40 Tonnen CO2, durch Sachverständigen zu berechnen und zu bestätigen
- ✓Mindestinvestitionsvolumen von in der Regel 250.000 Euro (kleine Unternehmen) bzw. 500.000 Euro (mittlere und große Unternehmen)
- ✓Antragseingang bei der ISB vor Investitionsbeginn, schriftliche Bestätigung der ISB vor Beginn
- ✓Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert; Eigen-/Fremdmittelanteil von mindestens 25 % der beihilfefähigen Kosten
Ablauf Schritt für Schritt
In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.
SCHRITT 1
Vorhaben planen und Energie- oder Ressourceneinsparung durch Sachverst
Vorhaben planen und Energie- oder Ressourceneinsparung durch Sachverständigen ermitteln lassen
SCHRITT 2
Antrag digital über das Kundenportal der ISB stellen, vor Investitions
Antrag digital über das Kundenportal der ISB stellen, vor Investitionsbeginn
SCHRITT 3
Schriftliche Bestätigung der ISB abwarten, erst danach mit der Investi
Schriftliche Bestätigung der ISB abwarten, erst danach mit der Investition beginnen
SCHRITT 4
Investition umsetzen, Beginn in der Regel spätestens drei Monate nach
Investition umsetzen, Beginn in der Regel spätestens drei Monate nach Antragstellung
SCHRITT 5
Vorhaben innerhalb des Durchführungszeitraums von 36 Monaten abschließ
Vorhaben innerhalb des Durchführungszeitraums von 36 Monaten abschließen
SCHRITT 6
Verwendungsnachweis einreichen und Zuschuss abrufen
Verwendungsnachweis einreichen und Zuschuss abrufen
Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet
EffInvest fördert Investitionen zur Energie- und Ressourceneffizienz, nicht KI-Vorhaben als solche. KI-Komponenten könnten allenfalls förderfähig sein, wenn sie fester Bestandteil einer messbaren Effizienzmaßnahme sind, etwa als Mess-, Regel- und Steuerungstechnik zur Energieeinsparung. Reine KI-Anwendungen wie Dokumentenauswertung oder Büroautomatisierung sind hier nach den offiziellen Quellen nicht das Förderziel.
Woran Anträge scheitern
- ✓Investitionsbeginn oder Auftragsvergabe vor Eingang des Antrags und vor der Bestätigung der ISB
- ✓Investitionsvolumen oder Einsparwerte verfehlen die Mindestschwellen (250.000 bzw. 500.000 Euro, 20 % bzw. 10 %, in der Regel 40 Tonnen CO2)
- ✓Ausschluss der eigenen Branche nach Verwaltungsvorschrift Nr. 7.1 nicht geprüft
- ✓Aktuelle Antragsvorlage/Frist nicht vorab bei der ISB erfragt
UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI
Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI
Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021-2027 "Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen" nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.
PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.
Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.
Häufige Fragen
Wer kann EffInvest beantragen?+
Wie hoch ist die Förderung bei EffInvest?+
Wann muss der Antrag gestellt werden?+
Welche Effizienzwerte muss mein Vorhaben erreichen?+
Wer hilft beim Antrag für Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021-2027 "Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen"?+
Quellen
Stand September 2026. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen der Förderstelle.
- https://isb.rlp.de/foerderung/364.html
- https://efre.rlp.de/foerderung/foerderprogramme-und-ansprechpartnerstandard-titel/energieeffizienz-und-klimaschutz/effizienzsteigerung-gewerbliche-unternehmen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/effinvest.html
- https://isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/364/Verwaltungsvorschrift_EffInvest_vom_29._August_2023__Lesefassung__Stand_3._Juni_2024_.pdf
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