FÖRDERPROGRAMM · RHEINLAND-PFALZ

Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021-2027 "Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen" einfach erklärt.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit EFRE-Mitteln Investitionen gewerblicher Unternehmen, die die Energie- oder Ressourceneffizienz im Betrieb steigern. Ziel ist die Senkung von Treibhausgasemissionen, Materialverbrauch und Abfallmengen.

Kurz gesagt

Träger
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Art
Zuschuss
Höhe laut Quelle
Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung). Kleine Unternehmen bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben, mittlere und große Unternehmen bis zu 10 %. Für große Unternehmen erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe (höchstens 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren). Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der 10 Mio. Euro übersteigt, wird ein Zuschuss von höchstens 5 % gewährt. Der geplante Investitionsumfang muss eine Zuschusshöhe von mindestens 50.000 Euro zulassen; die maximale Fördersumme beträgt 5 Mio. Euro. Mindestinvestitionsvolumen: kleine Unternehmen 250.000 Euro, mittlere und große Unternehmen 500.000 Euro.
Status
Stand prüfen
EFRE-finanziert
ja
Stand
September 2026

Was gefördert wird

Förderfähig

  • ✓Investitionen zur Energieeinsparung und effizienteren Energienutzung
  • ✓Maßnahmen zur Ressourceneinsparung bei Rohstoffen, Wasser und Abwasser
  • ✓Investitionen zur Abfallvermeidung und -verminderung
  • ✓Emissions- und Lärmreduzierung
  • ✓Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
  • ✓Mess-, Regel- und Steuerungstechnik zur Effizienzsteigerung

Nicht förderfähig

  • ✓Vorhaben, mit denen vor Eingang des Antrags und vor der schriftlichen Bestätigung der ISB begonnen wurde
  • ✓Vorhaben von Unternehmen aus den in der Verwaltungsvorschrift ausgeschlossenen Wirtschaftszweigen (u. a. Einzelhandel außer Versandhandel, Transport- und Lagergewerbe, Baugewerbe mit Ausnahmen, Energieerzeugung/-verteilung)
  • ✓Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Grunderwerb, Eigenleistungen
  • ✓Vorhaben unterhalb des jeweiligen Mindestinvestitionsvolumens oder mit einem Zuschuss unter 50.000 Euro

Voraussetzungen

  • ✓Gewerbliches Unternehmen mit Umsetzung in Rheinland-Pfalz, einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe
  • ✓Dauerhafte Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 % oder der sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 % (bezogen auf die jeweilige Maßnahme)
  • ✓In der Regel Vorhaben mit einem geplanten Mindesteinsparvolumen von jährlich 40 Tonnen CO2, durch Sachverständigen zu berechnen und zu bestätigen
  • ✓Mindestinvestitionsvolumen von in der Regel 250.000 Euro (kleine Unternehmen) bzw. 500.000 Euro (mittlere und große Unternehmen)
  • ✓Antragseingang bei der ISB vor Investitionsbeginn, schriftliche Bestätigung der ISB vor Beginn
  • ✓Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert; Eigen-/Fremdmittelanteil von mindestens 25 % der beihilfefähigen Kosten

Ablauf Schritt für Schritt

In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.

SCHRITT 1

Vorhaben planen und Energie- oder Ressourceneinsparung durch Sachverst

Vorhaben planen und Energie- oder Ressourceneinsparung durch Sachverständigen ermitteln lassen

SCHRITT 2

Antrag digital über das Kundenportal der ISB stellen, vor Investitions

Antrag digital über das Kundenportal der ISB stellen, vor Investitionsbeginn

SCHRITT 3

Schriftliche Bestätigung der ISB abwarten, erst danach mit der Investi

Schriftliche Bestätigung der ISB abwarten, erst danach mit der Investition beginnen

SCHRITT 4

Investition umsetzen, Beginn in der Regel spätestens drei Monate nach

Investition umsetzen, Beginn in der Regel spätestens drei Monate nach Antragstellung

SCHRITT 5

Vorhaben innerhalb des Durchführungszeitraums von 36 Monaten abschließ

Vorhaben innerhalb des Durchführungszeitraums von 36 Monaten abschließen

SCHRITT 6

Verwendungsnachweis einreichen und Zuschuss abrufen

Verwendungsnachweis einreichen und Zuschuss abrufen

Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet

EffInvest fördert Investitionen zur Energie- und Ressourceneffizienz, nicht KI-Vorhaben als solche. KI-Komponenten könnten allenfalls förderfähig sein, wenn sie fester Bestandteil einer messbaren Effizienzmaßnahme sind, etwa als Mess-, Regel- und Steuerungstechnik zur Energieeinsparung. Reine KI-Anwendungen wie Dokumentenauswertung oder Büroautomatisierung sind hier nach den offiziellen Quellen nicht das Förderziel.

Woran Anträge scheitern

  • ✓Investitionsbeginn oder Auftragsvergabe vor Eingang des Antrags und vor der Bestätigung der ISB
  • ✓Investitionsvolumen oder Einsparwerte verfehlen die Mindestschwellen (250.000 bzw. 500.000 Euro, 20 % bzw. 10 %, in der Regel 40 Tonnen CO2)
  • ✓Ausschluss der eigenen Branche nach Verwaltungsvorschrift Nr. 7.1 nicht geprüft
  • ✓Aktuelle Antragsvorlage/Frist nicht vorab bei der ISB erfragt

UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI

Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI

Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021-2027 "Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen" nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.

PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.

Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.

Häufige Fragen

Wer kann EffInvest beantragen?+
Gewerbliche Unternehmen mit Vorhaben in Rheinland-Pfalz, einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe. Bestimmte Wirtschaftszweige sind laut Verwaltungsvorschrift (Nr. 7.1) ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung bei EffInvest?+
Kleine Unternehmen erhalten bis zu 20 %, mittlere und große Unternehmen bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben. Bei großen Unternehmen als De-minimis-Beihilfe (max. 300.000 Euro in drei Jahren). Der Zuschuss muss mindestens 50.000 Euro betragen, der Höchstbetrag liegt bei 5 Mio. Euro.
Wann muss der Antrag gestellt werden?+
Der Antrag muss vor Investitionsbeginn bei der ISB eingehen und die schriftliche Bestätigung der ISB muss vor Beginn vorliegen. Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der ISB; die aktuell gültige Antragsvorlage und mögliche Fristen bitte bei der ISB erfragen.
Welche Effizienzwerte muss mein Vorhaben erreichen?+
Die Energieeffizienz muss um mindestens 20 % oder die sonstige Ressourceneffizienz um mindestens 10 % steigen. In der Regel werden nur Vorhaben mit mindestens 40 Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr gefördert.
Wer hilft beim Antrag für Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021-2027 "Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen"?+
Für Vorhaben rund um Digitalisierung und KI arbeiten wir mit unserem Partner PhoenixOne AI zusammen. PhoenixOne prüft, ob Ihr Vorhaben passt, und begleitet den Antrag.

Welcher Topf ist Ihrer?

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