FÖRDERPROGRAMM · MECKLENBURG-VORPOMMERN

Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation einfach erklärt.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit EFRE-Mitteln wirtschaftsnahe Forschung, Entwicklung und Innovation von Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden FuE-Vorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Patentanmeldungen von KMU, Innovationsberatung, Prozessinnovationen und daraus folgende Investitionen.

Kurz gesagt

Träger
TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH, Hagenower Straße 73, 19061 Schwerin (Bewilligungsstelle) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (Richtliniengeber)
Art
Zuschuss
Höhe laut Quelle
Nicht rückzahlbarer Zuschuss. FuE-Vorhaben: bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei industrieller Forschung, bis 25 % bei experimenteller Entwicklung; Zuschlag von 20 Prozentpunkten für kleine und 10 Prozentpunkten für mittlere Unternehmen sowie 15 Prozentpunkten bei wirksamer Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung, maximal 80 %. Höchstbetrag 1.500.000 Euro (einzelbetrieblich) bzw. 2.000.000 Euro (Verbundvorhaben). Durchführbarkeitsstudien: bis 40 % (plus 10 bzw. 20 Prozentpunkte für mittlere bzw. kleine Unternehmen), höchstens 100.000 Euro. Patentanmeldung (Anmeldung von Schutzrechten) durch KMU: bis 50 %, höchstens 50.000 Euro. Innovationsberatung: bis 50 %, höchstens 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren.
Status
offen
EFRE-finanziert
ja
Stand
September 2026

Was gefördert wird

Förderfähig

  • ✓Personalausgaben für Forscher, Techniker und sonstiges Projektpersonal (zzgl. Pauschalsatz für projektbezogene Gemeinkosten von 25 % auf die Personalausgaben)
  • ✓Instrumente und Ausrüstung ab einem Artikelwert von 25.000 Euro, soweit sie im Vorhaben genutzt werden
  • ✓Auftragsforschung und technisches Wissen von Dritten
  • ✓sonstige Ausgaben für Material ab einem Artikelwert von 1.000 Euro sowie sonstige Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 1.000 Euro
  • ✓projektbezogene Gemeinkosten als Pauschale von 25 Prozent der Personalausgaben
  • ✓Ausgaben für Durchführbarkeitsstudien (externe Studienersteller), Patentanmeldungen (Anwaltskosten, Patentgebühren, Übersetzungen, Recherchen) sowie Innovationsberatung

Nicht förderfähig

  • ✓routinemäßige oder geringfügige Änderungen, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen ohne technisches Risiko und Neuheitscharakter
  • ✓übliche Verbrauchsmaterialien sowie die Aufrechterhaltung bestehender Schutzrechte
  • ✓Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition

Voraussetzungen

  • ✓Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern; das Vorhaben muss überwiegend in MV durchgeführt werden
  • ✓antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in MV sowie Hochschulen des Landes und gemeinnützige Forschungseinrichtungen (nur im Rahmen von Verbundvorhaben bzw. für Innovationsberatungsdienste)
  • ✓Anreizeffekt: der schriftliche, formgebundene Zuwendungsantrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben bei der TBI vorliegen; Anträge sind spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Maßnahme einzureichen
  • ✓gesicherte Finanzierung des Eigenanteils ist nachzuweisen
  • ✓voraussichtliche Zuwendungssumme über 15.000 Euro (Bagatellgrenze); das Vorhaben muss ein technisches Risiko und Neuheitscharakter aufweisen

Ablauf Schritt für Schritt

In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.

SCHRITT 1

Vorhaben definieren, der Kategorie industrielle Forschung oder experim

Vorhaben definieren, der Kategorie industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuordnen und das passende Förderprogramm wählen

SCHRITT 2

Projektskizze erstellen und Beratung bei der TBI in Anspruch nehmen (b

Projektskizze erstellen und Beratung bei der TBI in Anspruch nehmen (bei Verbundvorhaben ist die Projektskizze verpflichtend vor der Antragstellung)

SCHRITT 3

schriftlichen Zuwendungsantrag vor Vorhabenbeginn bei der TBI einreich

schriftlichen Zuwendungsantrag vor Vorhabenbeginn bei der TBI einreichen (Anreizeffekt), spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn

SCHRITT 4

Prüfung und Bewilligung durch die TBI abwarten (Zuwendungsbescheid)

Prüfung und Bewilligung durch die TBI abwarten (Zuwendungsbescheid)

SCHRITT 5

Vorhaben durchführen und Mittel nach Fortschritt abrufen

Vorhaben durchführen und Mittel nach Fortschritt abrufen

SCHRITT 6

Verwendungsnachweis vorlegen und Schlusszahlung erhalten

Verwendungsnachweis vorlegen und Schlusszahlung erhalten

Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet

KI-Vorhaben sind förderbar, wenn sie den Charakter industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung haben, also technisch neu sind und ein technisches Risiko tragen (z. B. Entwicklung neuer KI-Anwendungen, Dokumentenauswertung oder Prozessautomatisierung als Prototyp oder Pilotprojekt). Die Querschnittstechnologie Informations- und Kommunikationstechnologien ist einer der Förderschwerpunkte der Richtlinie. Auch Prozessinnovationen mit wesentlich verbesserter Software oder Informations- und Kommunikationstechnik sind erfasst; die reine Einführung marktüblicher Standardsoftware gilt als routinemäßige Änderung und ist nicht förderfähig.

Woran Anträge scheitern

  • ✓mit dem Vorhaben vor der Antragstellung begonnen, dadurch fehlt der Anreizeffekt und der Antrag wird abgelehnt
  • ✓das Vorhaben ist nur eine routinemäßige Verbesserung oder Ersatzinvestition ohne echtes technisches Risiko und Neuheitscharakter
  • ✓die Zuwendungssumme liegt unter der Bagatellgrenze von 15.000 Euro oder die Finanzierung des Eigenanteils ist nicht nachgewiesen

UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI

Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI

Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.

PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.

Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.

Häufige Fragen

Wer kann die FuEuI-Richtlinie in MV beantragen?+
Kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern sowie Hochschulen des Landes und gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundvorhaben.
Wie hoch ist die Förderung für ein FuE-Vorhaben?+
Bis zu 50 Prozent bei industrieller Forschung und bis zu 25 Prozent bei experimenteller Entwicklung, erhöht um Zuschläge für kleine (+20 %-Punkte) und mittlere (+10 %-Punkte) Unternehmen sowie für die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen (+15 %-Punkte), maximal 80 Prozent. Der Höchstbetrag liegt bei 1.500.000 Euro einzelbetrieblich und 2.000.000 Euro im Verbund.
Wo stelle ich den Antrag?+
Bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH in Schwerin, der Bewilligungsstelle des Landes. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens vorliegen, spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn.
Bis wann läuft die Richtlinie?+
Die Richtlinie ist am 28. November 2023 in Kraft getreten und gilt bis zum 30.06.2027. Sie wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
Wer hilft beim Antrag für Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation?+
Für Vorhaben rund um Digitalisierung und KI arbeiten wir mit unserem Partner PhoenixOne AI zusammen. PhoenixOne prüft, ob Ihr Vorhaben passt, und begleitet den Antrag.

Welcher Topf ist Ihrer?

Für Digitalisierung und KI buchen Sie direkt einen Termin bei unserem Partner PhoenixOne AI. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst und kostenfrei.