FÖRDERPROGRAMM · MECKLENBURG-VORPOMMERN

Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation einfach erklärt.

DigiTrans fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer und Start-ups in Mecklenburg-Vorpommern bei der Umstellung von analogen auf digitale Prozesse und beim Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle. Gefördert werden Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen in die Digitalisierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Kurz gesagt

Träger
Bewilligungsstelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V). Programmverantwortung beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.
Art
Zuschuss
Höhe laut Quelle
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als De-minimis-Beihilfe. Für Kleinst- und kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben liegen in der Regel zwischen 8.000 und 20.000 Euro; der Zuschuss beträgt bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro (bei förderfähigen Ausgaben bis zu 100.000 Euro).
Status
Stand prüfen
EFRE-finanziert
nein
Stand
September 2026

Was gefördert wird

Förderfähig

  • ✓Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen für neue digitale Geschäftsmodelle
  • ✓Umstellung analoger Abläufe auf digitale Prozesse
  • ✓Maßgeschneiderte, innovative Digitalisierungslösungen im Unternehmen
  • ✓Investitionen in die Sicherheit in der Informationstechnologie (IT-Sicherheit)
  • ✓Investitionen in den Datenschutz

Nicht förderfähig

  • ✓Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung beim Landesförderinstitut begonnen wurde, weil der Antrag vor Vorhabensbeginn erforderlich ist
  • ✓Vorhaben von Unternehmen ohne Hauptniederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Voraussetzungen

  • ✓Existenzgründer, Start-up oder Kleinst-, kleines bzw. mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit höchstens 250 Beschäftigten
  • ✓Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen Euro
  • ✓Hauptniederlassung beziehungsweise Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
  • ✓Antragstellung vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut
  • ✓Einhaltung der De-minimis-Grenze

Ablauf Schritt für Schritt

In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.

SCHRITT 1

Digitalisierungsvorhaben planen und Angebote oder Kostenschätzungen ei

Digitalisierungsvorhaben planen und Angebote oder Kostenschätzungen einholen

SCHRITT 2

Antragsunterlagen über die LFI-Website oder das MV-Serviceportal herun

Antragsunterlagen über die LFI-Website oder das MV-Serviceportal herunterladen

SCHRITT 3

Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut einreichen

Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut einreichen

SCHRITT 4

Zuwendungsbescheid abwarten und danach mit dem Vorhaben beginnen

Zuwendungsbescheid abwarten und danach mit dem Vorhaben beginnen

SCHRITT 5

Vorhaben umsetzen und Verwendungsnachweis einreichen

Vorhaben umsetzen und Verwendungsnachweis einreichen

SCHRITT 6

Auszahlung des Zuschusses nach Prüfung

Auszahlung des Zuschusses nach Prüfung

Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet

KI wird in den geprüften offiziellen Quellen nicht ausdrücklich als Fördergegenstand genannt. Da neue digitale Geschäftsmodelle und die Umstellung analoger auf digitale Prozesse gefördert werden, sind KI-Vorhaben wie Prozessautomatisierung oder Dokumentenauswertung grundsätzlich denkbar, dies ist aber nicht belegt und sollte im Einzelfall beim LFI geklärt werden.

Woran Anträge scheitern

  • ✓Mit dem Vorhaben oder mit Bestellungen vor der Antragstellung begonnen
  • ✓Sitz oder Betriebsstätte liegt nicht in Mecklenburg-Vorpommern
  • ✓Förderfähige Ausgaben unter dem Mindestbetrag oder De-minimis-Höchstbetrag überschritten
  • ✓Antragsunterlagen unvollständig

UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI

Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI

Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.

PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.

Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.

Häufige Fragen

Wer kann DigiTrans in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?+
Existenzgründer, Start-ups sowie Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit höchstens 250 Beschäftigten und Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Der Jahresumsatz darf bis 50 Millionen Euro oder die Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen Euro betragen.
Wie hoch ist die DigiTrans-Förderung?+
Der Zuschuss beträgt für Kleinst- und kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben liegen in der Regel zwischen 8.000 und 20.000 Euro. Ausgezahlt werden bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro.
Wo stelle ich den DigiTrans-Antrag?+
Der Antrag wird beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Die Unterlagen stehen auf der LFI-Website und über das MV-Serviceportal bereit. Wichtig ist die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens.
Was wird über DigiTrans gefördert?+
Gefördert werden Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen für neue digitale Geschäftsmodelle, die Umstellung analoger auf digitale Prozesse sowie Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz.
Wer hilft beim Antrag für Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation?+
Für Vorhaben rund um Digitalisierung und KI arbeiten wir mit unserem Partner PhoenixOne AI zusammen. PhoenixOne prüft, ob Ihr Vorhaben passt, und begleitet den Antrag.

Welcher Topf ist Ihrer?

Für Digitalisierung und KI buchen Sie direkt einen Termin bei unserem Partner PhoenixOne AI. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst und kostenfrei.