FÖRDERPROGRAMM · BRANDENBURG

Energieeffizienz Brandenburg einfach erklärt.

Das Land Brandenburg fördert mit Zuschüssen investive Maßnahmen, mit denen Unternehmen den Energieverbrauch oder die CO2-Emissionen ihrer Anlagen und Prozesse senken. Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert und von der ILB umgesetzt.

Kurz gesagt

Träger
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB); Programmverantwortung beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)
Art
Zuschuss
Höhe laut Quelle
Zuschuss von bis zu 27,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von Unternehmensgröße und Standort (AGVO-Basissatz 15 Prozent, für kleine Unternehmen +10, für mittlere Unternehmen +5 Prozentpunkte, in Fördergebieten zusätzlich +2,5 Prozentpunkte). Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 Euro pro Vorhaben betragen (Bagatellgrenze).
Status
offen
EFRE-finanziert
ja
Stand
September 2026

Was gefördert wird

Förderfähig

  • ✓Investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen
  • ✓Investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Produktions- und Betriebsprozessen
  • ✓Technologieoffene Effizienzmaßnahmen ohne Festlegung auf eine bestimmte Technologie
  • ✓Ausgaben, die direkt für Umsetzung, ordnungsgemäße Fertigstellung und Funktionsfähigkeit der Maßnahme erforderlich sind

Nicht förderfähig

  • ✓Vorhaben, deren zuwendungsfähige Ausgaben unter der Bagatellgrenze von 20.000 Euro liegen
  • ✓Ausgaben für ein Vorhaben, das vor der Antragstellung bereits begonnen wurde
  • ✓Ausgaben, die durch die Förderrichtlinie ausgeschlossen sind

Voraussetzungen

  • ✓Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen nach EnWG mit Vorhaben im Land Brandenburg
  • ✓Messtechnisch gestütztes Energieaudit gemäß DIN EN 16247 durch einen externen Gutachter; Nachweis ist mit der Antragstellung vorzulegen (entfällt bei zertifiziertem Energie- oder Umweltmanagementsystem)
  • ✓Reduzierung des Endenergieverbrauchs um mindestens 15 Prozent oder der CO2-Emissionen um mindestens 15 Prozent durch das jeweilige (Teil-)Vorhaben
  • ✓Zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 20.000 Euro pro Vorhaben
  • ✓Antragstellung vor Vorhabenbeginn

Ablauf Schritt für Schritt

In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.

SCHRITT 1

Messtechnisch gestütztes Energieaudit nach DIN EN 16247 durch einen ex

Messtechnisch gestütztes Energieaudit nach DIN EN 16247 durch einen externen Gutachter durchführen und Einsparpotenzial ermitteln

SCHRITT 2

Vorhaben planen und Nachweis der Einsparung von mindestens 15 Prozent

Vorhaben planen und Nachweis der Einsparung von mindestens 15 Prozent Endenergie oder CO2 vorbereiten

SCHRITT 3

Antrag vor Vorhabenbeginn online über das ILB-Kundenportal (portal

Antrag vor Vorhabenbeginn online über das ILB-Kundenportal (portal.ilb.de) stellen

SCHRITT 4

Bewilligung durch die ILB abwarten, danach das Vorhaben umsetzen

Bewilligung durch die ILB abwarten, danach das Vorhaben umsetzen

SCHRITT 5

Verwendungsnachweis einreichen; Auszahlung des Zuschusses durch die IL

Verwendungsnachweis einreichen; Auszahlung des Zuschusses durch die ILB

Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet

Das Programm fördert investive Energieeffizienzmaßnahmen an Anlagen und Prozessen, nicht Digitalisierungs- oder Softwarevorhaben. Eine KI-gestützte Steuerung wäre allenfalls dann einbeziehbar, wenn sie Teil einer investiven Maßnahme mit nachgewiesener Energie- oder CO2-Einsparung ist; für reine KI- oder Softwareprojekte ist dieses Programm nach den vorliegenden Quellen nicht vorgesehen.

Woran Anträge scheitern

  • ✓Vorhabenbeginn (erster zurechenbarer Liefer- oder Leistungsvertrag) vor Antragstellung führt zum Ausschluss
  • ✓Zuwendungsfähige Ausgaben unter 20.000 Euro pro Vorhaben unterschreiten die Bagatellgrenze
  • ✓Fehlendes oder unzureichendes Energieaudit oder nicht erreichte 15-Prozent-Einsparung

UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI

Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI

Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Energieeffizienz Brandenburg nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.

PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.

Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.

Häufige Fragen

Wer wird über Energieeffizienz Brandenburg gefördert?+
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen nach dem Energiewirtschaftsgesetz mit einem Vorhaben im Land Brandenburg.
Wie hoch ist der Zuschuss?+
Der Zuschuss beträgt je nach Unternehmensgröße und Standort bis zu 27,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Ausgaben müssen mindestens 20.000 Euro pro Vorhaben betragen.
Brauche ich ein Energieaudit?+
Ja. Ein messtechnisch gestütztes Energieaudit gemäß DIN EN 16247 durch einen externen Gutachter ist Voraussetzung und mit der Antragstellung nachzuweisen (Ausnahme: zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem). Das Vorhaben muss den Endenergieverbrauch oder die CO2-Emissionen um mindestens 15 Prozent senken.
Wann und wo stelle ich den Antrag?+
Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn online über das Kundenportal der ILB zu stellen. Vorhabenbeginn ist der erste dem Vorhaben zurechenbare Liefer- oder Leistungsvertrag.
Wer hilft beim Antrag für Energieeffizienz Brandenburg?+
Für Vorhaben rund um Digitalisierung und KI arbeiten wir mit unserem Partner PhoenixOne AI zusammen. PhoenixOne prüft, ob Ihr Vorhaben passt, und begleitet den Antrag.

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