FÖRDERPROGRAMM · SACHSEN
Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 einfach erklärt.
Das Programm fördert kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Sachsen bei der Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Gefördert wird der Weg von einer marktreifen Innovation bis zum Markteintritt, nicht die Forschung oder Entwicklung selbst.
Kurz gesagt
- Träger
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA); Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB); kofinanziert durch die EU aus dem EFRE
- Art
- Zuschuss
- Höhe laut Quelle
- Bis zu 40 % für mittlere Unternehmen, bis zu 50 % für kleine Unternehmen, bis zu 60 % für junge kleine Unternehmen (bis 5 Jahre nach Gründung); Bonus von 10 Prozentpunkten bei Tarifbindung/tarifgleicher Vergütung oder wesentlichem Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit. Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 5.000 Euro, höchstens 200.000 Euro; einzelne Kostenblöcke höchstens 50.000 Euro.
- Status
- ausgesetzt
- EFRE-finanziert
- ja
- Stand
- September 2026
Aktuell ausgesetzt
Die SAB nimmt seit dem 17.07.2026 wegen hoher Inanspruchnahme bis auf Weiteres keine neuen Anträge entgegen (Stand 26.09.2026).
Was Sie stattdessen nutzen können
- ✓Markteinführungsdarlehen (MEP-D) des Freistaates Sachsen über die SAB
- ✓InnoPrämie EFRE/JTF 2021 bis 2027 über die SAB
- ✓Technologieförderung des Freistaates Sachsen (SMWA/SAB)
Was gefördert wird
Förderfähig
- ✓Schutz eigener FuE-Ergebnisse und Schutzrechte, etwa Patentierung
- ✓Erwerb externer Designleistungen und damit verbundene Personalausgaben
- ✓Normierung, Zertifizierung und Standardisierung
- ✓Marketing- und Vertriebsleistungen
- ✓Anpassung von Prototypen und Mustern sowie Instrumente und Ausrüstung zur Herstellung/Nullserie
- ✓Einmalige Messebeteiligung; indirekte Kosten pauschal 7 Prozent der direkten Ausgaben
Nicht förderfähig
- ✓Softwareentwicklung, außer Anpassungen des Release Candidate bis zur anwendungsreifen Software
- ✓Gestaltung, Erstellung und Vertrieb von Prospekten, Flyern, Katalogen und sonstigen Werbemitteln sowie digitale Werbeformen
- ✓Umsatzsteuer (erstattungsfähige Mehrwertsteuer wird nicht berücksichtigt)
- ✓Ausfuhrbezogene Tätigkeiten
- ✓Vor Antragstellung abgeschlossene langfristige Lieferungs- und Leistungsverträge sowie Dauerschuldverhältnisse, sofern alleiniger Zweck der Zuwendung
Voraussetzungen
- ✓Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach EU-Definition 2003/361/EG (inkl. Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Freie Berufe)
- ✓Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
- ✓Produkt, Verfahren oder Dienstleistung wurde vor Antragstellung noch nicht am Markt angeboten; Entwicklungsarbeiten sind vor Antragstellung abgeschlossen
- ✓Nachvollziehbare Markt- und Wettbewerbsanalyse und zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 5.000 Euro
- ✓Durchführungszeitraum von höchstens 15 Monaten (keine Verlängerung)
Ablauf Schritt für Schritt
In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.
SCHRITT 1
Vorhaben planen und Markt- sowie Wettbewerbsanalyse erstellen
Vorhaben planen und Markt- sowie Wettbewerbsanalyse erstellen
SCHRITT 2
Antrag im Förderportal der SAB stellen und rechtsverbindlich unterschr
Antrag im Förderportal der SAB stellen und rechtsverbindlich unterschrieben hochladen
SCHRITT 3
Bestätigung der SAB abwarten; Vorhabenbeginn erst nach Bestätigung
Bestätigung der SAB abwarten; Vorhabenbeginn erst nach Bestätigung
SCHRITT 4
Nach Bewilligung Vorhaben innerhalb von 15 Monaten umsetzen
Nach Bewilligung Vorhaben innerhalb von 15 Monaten umsetzen
SCHRITT 5
Verwendungsnachweis über das Portal einreichen
Verwendungsnachweis über das Portal einreichen
SCHRITT 6
Auszahlung nach dem Erstattungsprinzip
Auszahlung nach dem Erstattungsprinzip
Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet
Reine Softwareentwicklung ist ausgeschlossen; förderfähig sind bei Softwareprodukten/IT-Anwendungen nur Anpassungen des Release Candidate bis zur anwendungsreifen Software. Die Programmierung einer KI-Anwendung selbst ist daher nicht förderfähig. Förderbar können begleitende Markteinführungskosten für ein fertig entwickeltes KI-Produkt sein, etwa Zertifizierung, Schutzrechte oder Marketing-/Vertriebsleistungen; die Einordnung im Einzelfall ist mit der SAB zu klären.
Woran Anträge scheitern
- ✓Vorhabenbeginn oder verbindliche Aufträge vor der Bestätigung durch die SAB
- ✓Produkt wurde bereits am Markt angeboten oder die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen
- ✓Ausgaben für Werbemittel, digitale Werbung oder reine Softwareentwicklung werden als förderfähig eingeplant
UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI
Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI
Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.
PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.
Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.
Häufige Fragen
Kann ich den Markteinführungszuschuss in Sachsen aktuell beantragen?+
Wie hoch ist die Förderung?+
Wer ist antragsberechtigt?+
Was wird gefördert und was nicht?+
Wer hilft beim Antrag für Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen Zuschuss EFRE 2021 bis 2027?+
Quellen
Stand September 2026. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen der Förderstelle.
- https://www.sab.sachsen.de/förderrichtlinie-markteinführung-innovativer-produkte-verfahren-oder-dienstleistungen-zuschuss-efre-2021-bis-2027
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19737-Foerderrichtlinie-Markteinfuehrung-Zuschuss-EFRE-2021-bis-2027
- https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/42499
- https://www.sab.sachsen.de/markteinführungsdarlehen-mep-d-1
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