FÖRDERPROGRAMM · BUND

Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen einfach erklärt.

INNO-KOM fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen Deutschlands. Antragsteller sind die Forschungseinrichtungen selbst, nicht die Unternehmen; kleine und mittlere Unternehmen profitieren indirekt, weil die Ergebnisse dem Mittelstand zur Verfügung gestellt werden.

Kurz gesagt

Träger
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE); Projektträger EURONORM GmbH
Art
Zuschuss
Höhe laut Quelle
Modul VF (Vorlaufforschung): bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 550.000 Euro je Vorhaben. Modul MF (marktorientierte FuE): bis zu 70 Prozent, max. 400.000 Euro je Vorhaben. Modul IZ (Investitionen): bis zu 90 Prozent, in der Regel max. 250.000 Euro (Einrichtungen unter 50 Beschäftigte in Vollzeitäquivalent) bzw. max. 500.000 Euro je Einrichtung und Haushaltsjahr (übrige Einrichtungen).
Status
offen
EFRE-finanziert
nein
Stand
September 2026

Was gefördert wird

Förderfähig

  • ✓Personaleinzelkosten für fest angestelltes Projektpersonal
  • ✓Allgemeine Kosten (in der Regel begrenzt auf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Personaleinzelkosten, in begründeten Ausnahmefällen bis 120 Prozent)
  • ✓Material und Kleingeräte bis 800 Euro (bis max. 20 Prozent der förderfähigen Personalkosten)
  • ✓Abschreibungen auf vorhabenspezifische Einzelgeräte über 800 Euro
  • ✓FuE-/Forschungsaufträge an Dritte, Kosten für die schutzrechtliche Sicherung (u. a. Patente) sowie Kosten für Zulassungen und Prüfungen (insgesamt max. 50 Prozent der eigenen Personaleinzelkosten)
  • ✓Investive Maßnahmen zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur (Modul IZ)

Nicht förderfähig

  • ✓Kosten für Honorarkräfte sowie für über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse oder vergleichbare arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finanzierte Mitarbeiter
  • ✓Personalkosten der Geschäftsführung bzw. geschäftsführender Vorstandsmitglieder über max. 50 Prozent der Arbeitszeit einer vergleichbaren abhängig beschäftigten Person hinaus
  • ✓Umsatzsteuer, soweit der Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist
  • ✓Wirtschaftliche Tätigkeiten der Einrichtung (gefördert wird nur die nicht-wirtschaftliche Tätigkeit)

Voraussetzungen

  • ✓Rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungseinrichtung im Sinne von Nummer 1.3 des FuEuI-Unionsrahmens
  • ✓Weder Teil einer Hochschule noch einer grundfinanzierten Einrichtung; institutionelle Förderung (Grundfinanzierung) von höchstens 20 Prozent
  • ✓Sitz oder Hauptniederlassung (andernfalls eingetragene Zweigniederlassung) in einer strukturschwachen Region gemäß den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
  • ✓Für das Modul Vorlaufforschung (VF): mindestens 20 FuE-Mitarbeiter in Vollzeitäquivalent (da höchstens 10 Prozent, mindestens jedoch zwei Mitarbeiter in Vollzeitäquivalent gefördert werden können)
  • ✓Aktueller Gemeinnützigkeitsnachweis sowie Handels- bzw. Vereinsregisterauszug

Ablauf Schritt für Schritt

In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.

SCHRITT 1

Aktuelle Antragsformulare (Modul MF oder VF) mit Anlagen von www

Aktuelle Antragsformulare (Modul MF oder VF) mit Anlagen von www.innovation-beratung-foerderung.de herunterladen

SCHRITT 2

Antrag ausfüllen, Projektbeschreibung, Arbeits- und Kapazitätsplanung

Antrag ausfüllen, Projektbeschreibung, Arbeits- und Kapazitätsplanung sowie Kalkulation erstellen

SCHRITT 3

Antrag über das Portal enconnect

Antrag über das Portal enconnect.euronorm.de einreichen (bei der Terminierung des Vorhabenbeginns die durchschnittlich dreimonatige Bearbeitungsdauer berücksichtigen)

SCHRITT 4

Eingangsbestätigung der EURONORM GmbH erhalten und erforderlichenfalls

Eingangsbestätigung der EURONORM GmbH erhalten und erforderlichenfalls Antragsergänzungen nachreichen

SCHRITT 5

Nach Begutachtung und Zuwendungsbescheid Auszahlung der Zuwendung per

Nach Begutachtung und Zuwendungsbescheid Auszahlung der Zuwendung per Mittelanforderung nach Maßgabe der Nebenbestimmungen

SCHRITT 6

Verwendungsnachweis mit Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis und Belege

Verwendungsnachweis mit Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis und Belegen; Stundennachweise als Abrechnungsgrundlage

Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet

INNO-KOM ist technologieoffen; künstliche Intelligenz ist in der Anlage zur Richtlinie ausdrücklich als förderbarer Technologiebereich genannt. KI-Vorhaben sind förderbar, wenn sie ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben einer antragsberechtigten Einrichtung sind. Kleine und mittlere Unternehmen können hierüber nicht selbst Fördermittel für eigene KI-Projekte beantragen, sondern nur über eine gemeinnützige Industrieforschungseinrichtung als Antragstellerin.

Woran Anträge scheitern

  • ✓Sitz bzw. Forschungsbetrieb liegt nicht in einer strukturschwachen GRW-Region
  • ✓Modul VF wird beantragt, ohne die geforderten mindestens 20 FuE-Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) nachzuweisen
  • ✓Verstoß gegen das Besserstellungsverbot: Beschäftigte werden besser gestellt als vergleichbare Bundesbedienstete

UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI

Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI

Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.

PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.

Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.

Häufige Fragen

Können kleine und mittlere Unternehmen INNO-KOM selbst beantragen?+
Nein. Antragsberechtigt sind nur rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen. Unternehmen profitieren indirekt, weil die Forschungsergebnisse dem Mittelstand zur Verfügung gestellt werden.
Wie hoch ist die Förderung bei INNO-KOM?+
Im Modul VF bis zu 90 Prozent und max. 550.000 Euro je Vorhaben, im Modul MF bis zu 70 Prozent und max. 400.000 Euro je Vorhaben. Investitionen (Modul IZ) werden mit bis zu 90 Prozent und in der Regel max. 250.000 bzw. 500.000 Euro je Einrichtung und Haushaltsjahr gefördert.
Wer ist der Projektträger und wo wird der Antrag eingereicht?+
Projektträger ist die EURONORM GmbH in Berlin. Anträge werden digital über das Portal enconnect.euronorm.de eingereicht.
Gibt es feste Antragsfristen?+
Für marktorientierte FuE-Vorhaben (MF) und Vorlaufforschung (VF) sind Anträge jederzeit möglich. Anträge für investive Vorhaben (IZ) können nur bis zum 31. März eines laufenden Jahres eingereicht werden. Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2026.
Wer hilft beim Antrag für Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen?+
Für Vorhaben rund um Digitalisierung und KI arbeiten wir mit unserem Partner PhoenixOne AI zusammen. PhoenixOne prüft, ob Ihr Vorhaben passt, und begleitet den Antrag.

Welcher Topf ist Ihrer?

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