FÖRDERPROGRAMM · BUND
Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen einfach erklärt.
INNO-KOM fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen Deutschlands. Antragsteller sind die Forschungseinrichtungen selbst, nicht die Unternehmen; kleine und mittlere Unternehmen profitieren indirekt, weil die Ergebnisse dem Mittelstand zur Verfügung gestellt werden.
Kurz gesagt
- Träger
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE); Projektträger EURONORM GmbH
- Art
- Zuschuss
- Höhe laut Quelle
- Modul VF (Vorlaufforschung): bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 550.000 Euro je Vorhaben. Modul MF (marktorientierte FuE): bis zu 70 Prozent, max. 400.000 Euro je Vorhaben. Modul IZ (Investitionen): bis zu 90 Prozent, in der Regel max. 250.000 Euro (Einrichtungen unter 50 Beschäftigte in Vollzeitäquivalent) bzw. max. 500.000 Euro je Einrichtung und Haushaltsjahr (übrige Einrichtungen).
- Status
- offen
- EFRE-finanziert
- nein
- Stand
- September 2026
Was gefördert wird
Förderfähig
- ✓Personaleinzelkosten für fest angestelltes Projektpersonal
- ✓Allgemeine Kosten (in der Regel begrenzt auf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Personaleinzelkosten, in begründeten Ausnahmefällen bis 120 Prozent)
- ✓Material und Kleingeräte bis 800 Euro (bis max. 20 Prozent der förderfähigen Personalkosten)
- ✓Abschreibungen auf vorhabenspezifische Einzelgeräte über 800 Euro
- ✓FuE-/Forschungsaufträge an Dritte, Kosten für die schutzrechtliche Sicherung (u. a. Patente) sowie Kosten für Zulassungen und Prüfungen (insgesamt max. 50 Prozent der eigenen Personaleinzelkosten)
- ✓Investive Maßnahmen zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur (Modul IZ)
Nicht förderfähig
- ✓Kosten für Honorarkräfte sowie für über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse oder vergleichbare arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finanzierte Mitarbeiter
- ✓Personalkosten der Geschäftsführung bzw. geschäftsführender Vorstandsmitglieder über max. 50 Prozent der Arbeitszeit einer vergleichbaren abhängig beschäftigten Person hinaus
- ✓Umsatzsteuer, soweit der Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist
- ✓Wirtschaftliche Tätigkeiten der Einrichtung (gefördert wird nur die nicht-wirtschaftliche Tätigkeit)
Voraussetzungen
- ✓Rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungseinrichtung im Sinne von Nummer 1.3 des FuEuI-Unionsrahmens
- ✓Weder Teil einer Hochschule noch einer grundfinanzierten Einrichtung; institutionelle Förderung (Grundfinanzierung) von höchstens 20 Prozent
- ✓Sitz oder Hauptniederlassung (andernfalls eingetragene Zweigniederlassung) in einer strukturschwachen Region gemäß den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
- ✓Für das Modul Vorlaufforschung (VF): mindestens 20 FuE-Mitarbeiter in Vollzeitäquivalent (da höchstens 10 Prozent, mindestens jedoch zwei Mitarbeiter in Vollzeitäquivalent gefördert werden können)
- ✓Aktueller Gemeinnützigkeitsnachweis sowie Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
Ablauf Schritt für Schritt
In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.
SCHRITT 1
Aktuelle Antragsformulare (Modul MF oder VF) mit Anlagen von www
Aktuelle Antragsformulare (Modul MF oder VF) mit Anlagen von www.innovation-beratung-foerderung.de herunterladen
SCHRITT 2
Antrag ausfüllen, Projektbeschreibung, Arbeits- und Kapazitätsplanung
Antrag ausfüllen, Projektbeschreibung, Arbeits- und Kapazitätsplanung sowie Kalkulation erstellen
SCHRITT 3
Antrag über das Portal enconnect
Antrag über das Portal enconnect.euronorm.de einreichen (bei der Terminierung des Vorhabenbeginns die durchschnittlich dreimonatige Bearbeitungsdauer berücksichtigen)
SCHRITT 4
Eingangsbestätigung der EURONORM GmbH erhalten und erforderlichenfalls
Eingangsbestätigung der EURONORM GmbH erhalten und erforderlichenfalls Antragsergänzungen nachreichen
SCHRITT 5
Nach Begutachtung und Zuwendungsbescheid Auszahlung der Zuwendung per
Nach Begutachtung und Zuwendungsbescheid Auszahlung der Zuwendung per Mittelanforderung nach Maßgabe der Nebenbestimmungen
SCHRITT 6
Verwendungsnachweis mit Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis und Belege
Verwendungsnachweis mit Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis und Belegen; Stundennachweise als Abrechnungsgrundlage
Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet
INNO-KOM ist technologieoffen; künstliche Intelligenz ist in der Anlage zur Richtlinie ausdrücklich als förderbarer Technologiebereich genannt. KI-Vorhaben sind förderbar, wenn sie ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben einer antragsberechtigten Einrichtung sind. Kleine und mittlere Unternehmen können hierüber nicht selbst Fördermittel für eigene KI-Projekte beantragen, sondern nur über eine gemeinnützige Industrieforschungseinrichtung als Antragstellerin.
Woran Anträge scheitern
- ✓Sitz bzw. Forschungsbetrieb liegt nicht in einer strukturschwachen GRW-Region
- ✓Modul VF wird beantragt, ohne die geforderten mindestens 20 FuE-Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) nachzuweisen
- ✓Verstoß gegen das Besserstellungsverbot: Beschäftigte werden besser gestellt als vergleichbare Bundesbedienstete
UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI
Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI
Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.
PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.
Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.
Häufige Fragen
Können kleine und mittlere Unternehmen INNO-KOM selbst beantragen?+
Wie hoch ist die Förderung bei INNO-KOM?+
Wer ist der Projektträger und wo wird der Antrag eingereicht?+
Gibt es feste Antragsfristen?+
Wer hilft beim Antrag für Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen?+
Quellen
Stand September 2026. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen der Förderstelle.
- https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/I/innokom-richtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=4
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/externer-industrieforschungseinrichtungen.html
- https://www.foerderinfo.bund.de/foerderinfo/de/foerderung/bund/kmu/industrieforschungseinrichtungen/industrieforschungseinrichtungen.html
- https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Redaktion/DE/Downloads/Unterlagen_INNO-KOM/inno-kom_hinweise-antrag_mf-vf.pdf?__blob=publicationFile&v=5
- https://www.euronorm.de/aktuelles/meldungen/20230112_Neue-Richtlinie-INNO-KOM.php
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15842/innovationskompetenz-mit-gemeinnuetzigen-industrieforschungseinrichtungen-inno-kom.html
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