FÖRDERPROGRAMM · BREMEN

Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation einfach erklärt.

Das Land Bremen fördert über die BAB (bzw. die BIS in Bremerhaven) Vorhaben der Forschung, Entwicklung und Innovation. Gefördert werden Projektkosten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Verbundprojekte sowie die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Kurz gesagt

Träger
BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH
Art
Zuschuss
Höhe laut Quelle
Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung). Einzelbetriebliche FuE-Projekte bis zu 150.000 Euro, FuE-Verbundprojekte bis zu 250.000 Euro je Vorhaben; in besonders standortrelevanten Fällen der Sonderausschreibungen bis zu 400.000 Euro. Fördersatz bis zu 50 % für industrielle Forschung bzw. bis zu 25 % für experimentelle Entwicklung; KMU-Aufschlag bis zu 20 % (mittlere Unternehmen bis zu 10 %). Bei FuE-Verbundprojekten kann der Fördersatz um bis zu 15 Prozentpunkte erhöht werden, maximal 80 %; Forschungseinrichtungen können für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten bis zu 100 % erhalten. Im Rahmen der KI-Sonderausschreibung war ergänzend ein Kombipaket mit einem Darlehen von bis zu 500.000 Euro je Antragsteller möglich.
Status
offen
EFRE-finanziert
ja
Stand
September 2026

Was gefördert wird

Förderfähig

  • ✓Personalkosten, soweit sie für das Vorhaben eingesetzt werden
  • ✓Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
  • ✓Kosten für Auftragsforschung, Wissen, Patente sowie Beratungskosten, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
  • ✓Zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen

Nicht förderfähig

  • ✓Vorhaben, die vor Antragstellung bzw. vor schriftlicher Genehmigung (Vorbescheid) begonnen wurden
  • ✓Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Absatz 18 AGVO
  • ✓Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission wegen einer für unzulässig erklärten Beihilfe nicht nachgekommen sind
  • ✓Unternehmen, über deren Vermögen zum Zeitpunkt der Bewilligung ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist

Voraussetzungen

  • ✓Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Bremen (Bremen oder Bremerhaven)
  • ✓Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; im Rahmen von FuE-Verbundprojekten auch Forschungseinrichtungen. Die Förderung richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen
  • ✓Vorhaben mit technischem und finanziellem Risiko, regionalwirtschaftlicher Relevanz und Zuordnung zu industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung
  • ✓Projektbeginn erst nach schriftlicher Genehmigung (kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn)
  • ✓In den jeweiligen Sonderausschreibungen: Bezug zu mindestens einer ausgeschriebenen Schlüsseltechnologie (u. a. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz)

Ablauf Schritt für Schritt

In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.

SCHRITT 1

Beratung durch die BAB (bzw

Beratung durch die BAB (bzw. BIS in Bremerhaven) in Anspruch nehmen

SCHRITT 2

Kurze Ideenskizze und Erstgespräch; nach positiver Rückmeldung ausführ

Kurze Ideenskizze und Erstgespräch; nach positiver Rückmeldung ausführliche Projektskizze im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung einreichen

SCHRITT 3

Nach positiver Begutachtung und Aufforderung den formalen Antrag stell

Nach positiver Begutachtung und Aufforderung den formalen Antrag stellen

SCHRITT 4

Schriftliche Genehmigung vor Projektbeginn abwarten

Schriftliche Genehmigung vor Projektbeginn abwarten

SCHRITT 5

Vorhaben durchführen und Mittelverwendung nachweisen

Vorhaben durchführen und Mittelverwendung nachweisen

SCHRITT 6

Auszahlung des Zuschusses

Auszahlung des Zuschusses

Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet

Künstliche Intelligenz ist als standortrelevante Schlüsseltechnologie im FEI-Programm genannt; das Land Bremen hat dazu eine eigene KI-Sonderausschreibung gestartet (BAB-News vom 14.07.2025). Deren Skizzenfrist bis zum 30. September 2025 ist inzwischen abgelaufen. KI-Vorhaben sind grundsätzlich förderbar, wenn sie echten Forschungs- und Entwicklungscharakter sowie ausreichend Innovationsgehalt aufweisen; für eine aktuelle Förderung ist eine laufende bzw. neue Ausschreibung erforderlich.

Woran Anträge scheitern

  • ✓Mit dem Projekt vor der schriftlichen Genehmigung beginnen
  • ✓Die Skizzenfrist der jeweiligen Ausschreibung verpassen
  • ✓Zu geringer Innovationsgehalt oder fehlender Bezug zu einer in der Ausschreibung geforderten Schlüsseltechnologie

UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI

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Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.

PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.

Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.

Häufige Fragen

Wer kann die FEI-Förderung in Bremen beantragen?+
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Bremen; im Rahmen von FuE-Verbundprojekten auch Forschungseinrichtungen. Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.
Wie hoch ist die FEI-Förderung?+
Einzelbetriebliche FuE-Projekte werden mit bis zu 150.000 Euro Zuschuss gefördert, FuE-Verbundprojekte mit bis zu 250.000 Euro je Vorhaben, in besonders standortrelevanten Fällen der Sonderausschreibungen bis zu 400.000 Euro. Bei Verbundprojekten kann der Fördersatz um bis zu 15 Prozentpunkte auf maximal 80 % steigen; Forschungseinrichtungen können für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten bis zu 100 % erhalten.
Ist das FEI-Programm ein Zuschuss oder ein Darlehen?+
Die Zuwendung nach der FEI-Richtlinie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung) gewährt. Das Programm ist teilweise aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert; in einzelnen Ausschreibungen ist ergänzend ein Darlehen kombinierbar.
Werden KI-Projekte über das FEI-Programm gefördert?+
Ja. Das Land Bremen hat KI-Projekte über eine Sonderausschreibung im FEI-Programm gezielt gefördert. Die Projektskizze musste bis zum 30. September 2025 eingereicht werden; diese Frist ist abgelaufen. Für neue KI-Vorhaben ist eine laufende bzw. neue Ausschreibung maßgeblich, am besten direkt bei der BAB erfragen.
Wer hilft beim Antrag für Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation?+
Für Vorhaben rund um Digitalisierung und KI arbeiten wir mit unserem Partner PhoenixOne AI zusammen. PhoenixOne prüft, ob Ihr Vorhaben passt, und begleitet den Antrag.

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