FÖRDERPROGRAMM · HESSEN

Distr@l: Digitalisierung stärken - Transfer leben einfach erklärt.

Distr@l fördert digitale Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in Hessen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Das Programm ist themenoffen und umfasst vier Förderlinien von Machbarkeitsstudien über digitale Produkt- und Prozessinnovationen bis zu Wissens- und Technologietransfer, Validierung und Wachstum.

Kurz gesagt

Träger
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation (HMinD); Skizze und Projektbeschreibung beim HMinD, Antragstellung und Bewilligung (Zuwendungsbescheid) über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Art
Zuschuss
Höhe laut Quelle
Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung. Die Förderquote für Unternehmen beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In Verbundvorhaben können Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung bis zu 90 Prozent (digitale Produktinnovationen) bzw. bis zu 100 Prozent (digitale Prozessinnovationen) gefördert werden. Absolute Beträge je Förderlinie: Förderlinie 1 (Machbarkeitsstudien) bis zu 100.000 Euro; Förderlinie 2A/2B (digitale Produkt-/Prozessinnovationen) 100.000 bis 500.000 Euro; über alle Förderlinien hinweg sind Zuschüsse bis zu rund 1 Mio. Euro möglich. Die genauen Beträge und Quoten je Förderlinie regeln die Merkblätter.
Status
offen
EFRE-finanziert
nein
Stand
September 2026

Was gefördert wird

Förderfähig

  • ✓Direkte Personalausgaben für das Vorhaben
  • ✓Gemeinkostenpauschale in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben (einschließlich Reisekosten)
  • ✓Sachausgaben für die Anschaffung von Instrumenten und Ausrüstung (in Höhe der Abschreibung für die Projektdauer)
  • ✓Sach- und Eigenleistungen, soweit belegmäßig nachgewiesen
  • ✓Machbarkeitsstudien sowie Entwicklung von Prototypen, Verfahren und digitalen Dienstleistungen (Förderlinien 1 und 2A)
  • ✓Digitale Prozessinnovationen, also neue oder wesentlich verbesserte Methoden einschließlich Techniken, Ausrüstung und Software (Förderlinie 2B)

Nicht förderfähig

  • ✓Erstattungsfähige Umsatzsteuer
  • ✓Schuldzinsen sowie Ausgaben für die Beschaffung von Kapital
  • ✓Ausgaben für Grunderwerb
  • ✓Vorhaben, die vor der Bewilligung begonnen wurden (Refinanzierungsverbot)

Voraussetzungen

  • ✓Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Start-ups mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen sowie hessische Hochschulen und (außeruniversitäre) Forschungseinrichtungen
  • ✓KMU-Definition der EU: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme
  • ✓Das Vorhaben ist in Hessen durchzuführen, die Mittel sind in Hessen einzusetzen
  • ✓Schriftlicher Antrag vor Vorhabenbeginn; die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein
  • ✓Digitales, anwendungsbezogenes Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationsvorhaben, das den Stand der digitalen Technik signifikant erhöht

Ablauf Schritt für Schritt

In dieser Reihenfolge. Den Antrag vor Projektbeginn stellen, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.

SCHRITT 1

Passende Förderlinie wählen (1 Machbarkeitsstudien; 2A/2B/2C digitale

Passende Förderlinie wählen (1 Machbarkeitsstudien; 2A/2B/2C digitale Innovationsprojekte; 3 Wissens- und Transferprojekte; 4A/4B Validierung und Wachstum)

SCHRITT 2

Förderlinie 1 verläuft einstufig; bei den Förderlinien 2, 3 und 4 zunä

Förderlinie 1 verläuft einstufig; bei den Förderlinien 2, 3 und 4 zunächst eine Projektskizze mit ausgefüllter Gliederungshilfe beim HMinD (distral-hessen@digitales.hessen.de) elektronisch einreichen

SCHRITT 3

Die Skizze wird im fachlichen Beratungsgremium bzw

Die Skizze wird im fachlichen Beratungsgremium bzw. in der Jury geprüft (Sitzung in der Regel alle 8-10 Wochen); bei positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur ausführlichen Projektbeschreibung

SCHRITT 4

Projektbeschreibung als Gesamt-PDF beim HMinD einreichen und anschließ

Projektbeschreibung als Gesamt-PDF beim HMinD einreichen und anschließend den Formantrag bei der WIBank stellen; danach spricht das Gremium eine Förderempfehlung aus

SCHRITT 5

Die WIBank prüft die formalen Anforderungen und erlässt den Zuwendungs

Die WIBank prüft die formalen Anforderungen und erlässt den Zuwendungsbescheid; mit dem Vorhaben darf erst nach Bestandskraft oder nach Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns begonnen werden

SCHRITT 6

Auszahlung nach dem Erstattungsprinzip gegen Nachweis der getätigten A

Auszahlung nach dem Erstattungsprinzip gegen Nachweis der getätigten Ausgaben; nach Projektende folgen Verwendungsnachweis und Evaluierung

Was das Programm für KI-Vorhaben bedeutet

Distr@l ist themenoffen; KI-Vorhaben sind förderbar, wenn sie als digitale Produkt- oder Prozessinnovation den Stand der Technik erhöhen (Förderlinien 2A und 2B). Darunter fallen etwa KI-Anwendungen, die Auswertung von Daten und Dokumenten oder die Automatisierung von Prozessen; das Hessische Digitalministerium führt Distr@l ausdrücklich unter seinen KI-Handlungsfeldern.

Woran Anträge scheitern

  • ✓Das Vorhaben wird vor der Bewilligung begonnen und verstößt damit gegen das Refinanzierungsverbot
  • ✓Die Projektskizze bzw. Projektbeschreibung ist unvollständig oder weicht von der vorgegebenen Gliederungshilfe ab, was die Bearbeitung verzögert oder zur Ablehnung führt
  • ✓Der KMU-Status ist tatsächlich nicht erfüllt, weil Partner- oder verbundene Unternehmen die Schwellenwerte überschreiten

UNSER PARTNER FÜR DIGITALISIERUNG UND KI

Diesen Antrag begleitet PhoenixOne AI

Sie planen ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben und wollen Distr@l: Digitalisierung stärken - Transfer leben nutzen? Unser Partner PhoenixOne AI kümmert sich darum.

PhoenixOne AI aus Leipzig entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand. Das Team prüft mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben in das Programm passt, plant es förderfähig und begleitet den Antrag bis zur Umsetzung.

Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst: Kostenloser Fördercheck.

Häufige Fragen

Wer kann Distr@l beantragen?+
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Start-ups mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen sowie hessische Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Das Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.
Ist Distr@l ein Zuschuss oder ein Darlehen?+
Distr@l gewährt ausschließlich nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteilfinanzierung. Für Unternehmen liegt die Förderquote in der Regel bei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Darf ich mit dem Projekt starten, bevor der Antrag bewilligt ist?+
Nein. Das Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid wirksam ist oder eine Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns vorliegt. Ein früherer Beginn verstößt gegen das Refinanzierungsverbot.
Läuft Distr@l 2026 noch?+
Ja. Die aktuelle Förderrichtlinie ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028. Skizzen können laufend eingereicht werden. Nach der AGVO freigestellte Fördertatbestände sind allerdings längstens bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Wer hilft beim Antrag für Distr@l: Digitalisierung stärken - Transfer leben?+
Für Vorhaben rund um Digitalisierung und KI arbeiten wir mit unserem Partner PhoenixOne AI zusammen. PhoenixOne prüft, ob Ihr Vorhaben passt, und begleitet den Antrag.

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